Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/23: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer · 42 Seiten

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Prioritär notwendige Investitionen zugunsten der Armee

Mit dem geplanten Anstieg der Armeeausgaben auf 1 % des BIP bis 2032 in Verbindung mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte für zehn Jahre werden prioritär die Fähigkeiten zur Bewältigung hybrider Bedrohungen gestärkt und die Schutzwirkung gegenüber Angriffen aus der Distanz deutlich verbessert. Wird dies umgesetzt, wird die Armee künftig in der Lage sein, den wahrscheinlichsten Bedrohungsformen wirksamer als heute zu begegnen: Konkret können mehr kritische Infrastrukturen gleichzeitig geschützt, Bedrohungen früher erkannt und Führungsprozesse robuster ausgestaltet werden. Gleichzeitig kann die Durchhaltefähigkeit verbessert werden, wodurch militärische Leistungen über längere Zeiträume verlässlich erbracht werden können.

Der Bedarf an Mehreinnahmen von 28 Mrd. Franken zugunsten der Armee stellt sich dabei wie folgt zusammen:

- Rascher, konzentrierter und umfassender Fähigkeitsaufbau aufgrund der

Bedrohung: Beschaffungen, die eine Abwehr gegen die wahrscheinlichsten Bedrohungen ermöglichen, müssen rascher und auch konzentrierter erfolgen. Dazu braucht es gesamthaft rund 9 Mrd. Franken für Beschaffung und Betrieb von Systemen zur Abwehr von (Mini-)Drohnen, von Angriffen aus der Distanz, von Cyberangriffen oder zum Schutz kritischer Infrastruktur sowie für Investitionen in Immobilien und in Bevorratung (Munition und Ersatzteile).

Um die Armee besser gegen hybride Bedrohungen zu schützen, sind verschiedene Investitionen vorgesehen. Die Früherkennung soll verbessert werden, indem taktische Aufklärungs- und Beobachtungssysteme wie Mini-Drohnen, Kameras zur Nahaufklärung und passive Sensorsysteme eingesetzt werden. Dadurch können verdächtige Aktivitäten wie Störungen, Manipulationen oder verdeckte Aufklärung früher erkannt werden. Zudem wird die Abwehr von Mini-Drohnen ausgebaut, ebenso wie die Fähigkeiten in der elektronischen Kriegsführung und der Cyberabwehr. Auch die Führungs- und Kommunikationssysteme werden digitalisiert und mehrfach abgesichert, damit sie weniger anfällig für Ausfälle oder Störungen sind. Der physische Schutz der Armeeangehörigen wird ebenfalls verbessert, etwa bei Überwachungsaufgaben oder beim Transport. Insgesamt erhöhen diese Massnahmen die Stabilität und Reaktionsfähigkeit der Armee deutlich. Eine vollständige oder dauerhafte Kontrolle über hybride Bedrohungen kann jedoch auch mit diesen Massnahmen nicht gewährleistet werden.

Um die Schweiz besser vor Angriffen aus der Distanz zu schützen, sollen Systeme der bodengestützten Luftverteidigung kleiner Reichweite und zusätzliche Systeme der bodengestützten Luftverteidigung mittlerer Reichweite beschafft werden. Damit können zusätzliche kritische Infrastrukturen und Ballungszentren geschützt werden. In Kombination mit der aktuell in der Beschaffung stehenden Systeme der bodengestützten Luftverteidigung grosser Reichweite sowie dem Kampfflugzeug F-35A entsteht dadurch eine abgestufte und flexible Abwehr gegen Bedrohungen aus der Distanz. Die Durchhaltefähigkeit dieser Systeme wird mittels Bevorratung von Munition und Ersatzteilen erhöht. Zusätzlich sollen weitere Sensoren zur Überwachung des Luftraums integriert werden. Diese verbessern das Lagebild und ermöglichen der Armee, schneller auf mögliche Bedrohungen zu reagieren.