Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/23: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer · 42 Seiten

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Grössenordnung von knapp 3 Mrd. Franken pro Jahr zu erzielen, um die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz zu stärken, ist nicht realistisch. Folglich bedarf es zusätzlicher Einnahmen, um den Mehrbedarf verfassungskonform finanzieren zu können. Gemeinsam mit dem EP 27 wird dadurch die Basis für einen ausgeglicheneren Bundeshaushalt geschaffen.

Der Bundesrat hat sich dazu entschieden, eine zusätzliche Finanzierung ab 2028 über zweckgebundene Mehreinnahmen vorzuschlagen. Diese decken den Mehrbedarf zum ordentlichen Budget der zivilen Bundesämter mit sicherheitsrelevanten Aufgaben und der Armee für zehn Jahre ab und umfassen sowohl Rüstungsausgaben, den Betrieb und ein Beitrag an die Finanzierung des Wachstumspfades der Armee auf 1 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) bis 2032.

Konkret beläuft sich der finanzielle Mehrbedarf ab 2028 während 10 Jahren auf rund 31 Mrd. Franken. Davon entfallen rund 3 Mrd. Franken auf die zivilen Bundesämter mit sicherheitsrelevanten Aufgaben und rund 28 Mrd. Franken auf die Armee: Rund 18 Mrd. Franken für die Reaktion auf die sicherheitspolitische Lage und die Situation auf dem Rüstungsmarkt sowie rund 10 Mrd. Franken als Teilbeitrag für den noch nicht finanzierten Anstieg der Armeeausgaben auf 1 % BIP bis 2032. Die nachfolgende Grafik stellt die Aufteilung dar.

Grafik 1

1.1.2.1 Finanzierungsbedarf der Armee

Fähigkeitslücken der Armee aus heutiger Sicht

Aufgrund der Einsparungen der vergangenen Jahrzehnte wurde der Fokus darauf gelegt, dass die Armee die Ausbildung, die subsidiären Einsätze und einen minimalen Kompetenzerhalt im Bereich Verteidigung sicherstellen kann. Dies hat zur Folge, dass sie aktuell für den Einsatz im gesamten Spektrum (Verteidigen, Schützen und Helfen/Retten) nicht genügend ausgerüstet ist.

Die bestehenden, kritischen Fähigkeits- und Ausrüstungslücken schränken die Möglichkeiten der Armee ein, das Land und die Bevölkerung wirksam und über einen längeren Zeitraum gegen die Folgen der verschärften Sicherheitslage in Europa zu