Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/23: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer · 42 Seiten
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bestellen. Die Schweiz zählt hier nicht dazu. Als Staat, der keinem Militärbündnis angehört und vergleichsweise kleine Beschaffungsaufträge erteilt, geniesst sie bei ausländischen Herstellern keine Priorität. Ohne Anpassung der Finanzmittel an die neue Preisrealität könnten mit den verfügbaren finanziellen Mitteln weniger Systeme beschafft werden. Dadurch würden die Schutzmöglichkeiten deutlich zurückgehen und die Durchhaltefähigkeit weiter verringert.
Die angespannten Kapazitäten der internationalen Rüstungsindustrie und die grosse Nachfrage führen zu Lieferfristen von drei bis sechs Jahren. Damit die Schweiz die erwähnten erforderlichen Anzahlungen von mindestens einem Drittel des Kaufpreises bei Bestellung bezahlen kann, besteht ein deutlich höherer Finanzbedarf für Vorhaben, die sie gegen Ende der 2020er Jahre bestellt, um sie ab Mitte der 2030er bei der Truppe einzuführen. Auch wäre es im Falle einer Eskalation eines europäischen Konfliktes denkbar, dass die Bedürfnisse der Schweiz auf dem internationalen Rüstungsmarkt nicht berücksichtigt werden.
- Bisher vorgesehene Stärkung der Sicherheit und Verteidigung – Finanzierung des
Wachstumspfad: Der Anstieg der Armeeausgaben auf 1 % BIP bis 2032 ist noch nicht finanziert.
Der Wachstumspfad soll mit zusätzlichen Einnahmen im Umfang von rund 10 Mrd. Franken zu einem Teil sichergestellt werden. Der verbleibende Aufwuchs wird zulasten des allgemeinen Bundeshaushalts finanziert. Dadurch können die wichtigsten Fähigkeitslücken, die im geplanten Anstieg der Armeeausgaben auf 1 % BIP bis 2032 bereits vorgesehen sind, wie geplant geschlossen werden. Dazu gehören zum einen die Erhöhung der Durchhaltefähigkeit bei Angriffen aus der Distanz und bei hybriden Konflikten durch Munitionsbevorratung und geschützte Mobilität (z.B. Mannschaftstransport und Sanität), zum anderen Investitionen in die Führung und Vernetzung der Armee sowie zur Erhöhung des Schutzes und der Wirkung im Cyber und elektromagnetischen Raum.
Neben den prioritären Investitionen für die Abwehr wahrscheinlicher Bedrohungen werden auch dringend notwendige Massnahmen ergriffen, um die bestehenden Fähigkeiten der Armee zur Abwehr eines umfassenden Angriffs auf die Schweiz minimal zu erhalten. Dabei geht es zunächst nicht um einen Ausbau, sondern darum, kritische Fähigkeitslücken zu verhindern – beispielsweise durch den Ersatz geschützter Fahrzeuge (diese stammen teilweise aus den 1960er Jahren), geschützte Führungsnetze, redundante Kommunikationssysteme oder eine verstärkte Bevorratung von Munition und Ersatzteilen, um die Durchhaltefähigkeit und den Schutz der Truppe zu verbessern. Dies ist die notwendige Grundlage, um je nach sicherheitspolitischer Lageentwicklung die Fähigkeiten der Armee künftig weiter ausbauen zu können.
1.1.2.2 Finanzierungsbedarf der zivilen sicherheitsrelevanten Bundesämter
Für die Sicherheit der Schweiz braucht es auch zivile Elemente wie Nachrichtendienst, Cybersicherheit, zivile Schutzinfrastrukturen, Zivilschutz, zivile Alarmierung und Ereignisinformationen, einen wirkungsvollen Lageverbund, Sicherheitskommunikation, resiliente Krisenbewältigungskapazitäten, Bundespolizei und Grenzschutz. Der diesbezügliche Mehrbedarf von gesamthaft rund 3 Mrd. Franken für 10 Jahre wird nachfolgend dargestellt.