Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/23: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer · 42 Seiten

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Der zusätzliche Personalbedarf beläuft sich für die zivilen Bundesämter mit Sicherheitsaufgaben in den nächsten Jahren auf über 400 Vollzeitstellen (vgl. Ziff. 1.1.2). Auch bei der Armee (Gruppe Verteidigung und armasuisse) wird ein Personalmehrbedarf entstehen; dieser wird langfristig innerhalb des Armeebudgets kompensiert. Das VBS prüft deshalb unter anderem Modelle, wie die erhöhten Leistungen für Beschaffungen und Betrieb ausserhalb der Bundesverwaltung erbracht werden könnten. Die vorgeschlagenen Mehreinnahmen werden nicht zu einem Automatismus im Bereich des Personalaufwuchs führen; die Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben im Eigenbereich (inkl. Personalausgaben) wird im Rahmen der bestehenden Instrumente, d. h. Entwicklungsrahmen oder Budgetprozess, durch den Bundesrat und das Parlament beschlossen. Zudem sollen die zusätzlichen Stellen, soweit möglich, befristet werden. Die zusätzlichen Stellen sollen an die Mehreinnahmen gekoppelt werden.

1.2.1.4 Kontrolle der Mittelverwendung

Die Aufsicht obliegt dem Parlament. Das vorliegende Vorhaben ist von grosser sicherheits- und finanzpolitischer Tragweite, weshalb der Bundesrat die Bildung einer parlamentarischen Oberaufsicht prüfenswert erachtet (z.B. Sicherheitsdelegation), welche sich an jene der NEAT-Aufsichtsdelegation (NAD) anlehnt. Eine solche spezielle parlamentarische Aufsicht kommt dann in Frage, wenn es ausserordentliche Umstände rechtfertigen. Dies hätte den Vorteil, dass Informationen gebündelt in einem Gremium zusammenfliessen. Sollten beide Räte die Bildung einer speziellen parlamentarischen Oberaufsicht über die Finanzierung der prioritären Stärkung der Sicherheit und Verteidigung beschliessen, könnte die Zusammensetzung mit je zwei Mitglieder der Geschäftsprüfungskommissionen, der Finanzkommissionen sowie der Sicherheitspolitischen Kommissionen geprüft werden. Die Oberaufsicht wird aufgelöst, sobald ihre Aufgabe erfüllt ist; beispielsweise bei Ende der befristeten Mehreinnahmen.

Der Bundesrat berichtet mit der Staatsrechnung über die Verwendung der Rüstungsausgaben und das VBS detailliert in seiner Zusatzdokumentation. Mit der Schaffung eines Rüstungsfonds wird eine Sonderrechnung eingeführt. Zudem rapportiert das VBS die Top-Projekte in einem separaten halbjährlichen Bericht. Auch die jährliche Armeebotschaft wird der Bundesrat weiterhin auflegen. Damit werden die Kommissionen und das Parlament detailliert über die getätigten und geplanten Beschaffungen informiert bzw. können über diese beschliessen.

1.2.2 Geprüfte aber verworfene Alternativen

Neben der gewählten Erhöhung der Steuersätze bei der Mehrwertsteuer wurde auch eine Erhöhung der Steuersätze bei der direkten Bundessteuer geprüft. Diese Massnahme hätte die festgelegten Kriterien (siehe Ziff. 1.2.1) grundsätzlich auch erfüllt. Jedoch wäre die direkte Bundessteuer die schlechter prognostizierbare und weniger verlässliche Einnahmequelle (siehe Ziff 1.2.2.1 und 1.2.2.2).

In den vergangenen Jahren wurden zudem verschiedene Möglichkeiten zur Erzielung zusätzlicher Bundeseinnahmen politisch diskutiert, etwa eine Bundesvermögenssteuer, eine Bundeserbschaftssteuer oder zusätzliche Finanztransaktionssteuern.

Die Expertengruppe zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung hat ebenfalls einnahmeseitige Massnahmen geprüft, um den Bundeshaushalt strukturell zu entlasten. In