Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/23: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer · 42 Seiten
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4. Finanzierung der Mehrbedarfe der zivilen Bundesämter mit sicherheitsrelevanten
Aufgaben (rund 300 Mio. Franken jährlich).
Grafik 2
Der Mehrbedarf der zivilen Bundesämter sowie ein Teil des bestehenden Wachstumspfades der Armee wird folglich durch die Umverteilung des bisherigen Einzelkredits «Rüstungsaufwand und -investitionen» finanziert.
Der Rüstungsfonds soll ab Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes auf 6 Milliarden verschuldungsfähig sein. Das entspricht dem Zweifachen des gemittelten Reinertrages aus der Mehrwertsteuererhöhung. Die Verschuldungsfähigkeit ermöglicht es der Armee Zahlungsspitzen zu brechen, beispielsweise um kurzfristig höhere (An-) Zahlungen zu leisten und die Zahlungen besser auf die Jahre zu verteilen. Zudem erhöht der Rüstungsfonds die Flexibilität des Bundesrats bei einer kurzfristigen geopolitischen Lageverschlechterung, um rasch zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, ohne dabei ungebundene Bundesmittel kürzen zu müssen. Durch die Zweckbindung der Mehrwertsteuererhöhung und die laufende Reduktion der Verschuldungsobergrenze, ist eine Amortisation der Schulden bis zum Ende der Befristung der Mehrwertsteuererhöhung sowie die Einhaltung der verfassungsmässigen Grundsätze zur Haushaltsführung sichergestellt.
Die Funktionsweise des Rüstungsfonds wird in einem neuen Bundesgesetz geregelt. Das Bundesgesetz über den Rüstungsfonds tritt nur gemeinsam mit der Verfassungsänderung zur Erhöhung der Mehrwertsteuer in Kraft (rechtlich verbindliche Koppelung der Vorlagen).
1.2.1.3 Verwendung der finanziellen Mittel
In den ersten Jahren der Mehreinnahmen stehen zusätzliche Ausgaben in die prioritär notwendigen Rüstungsbeschaffungen (Systeme und Munition) im Fokus, um den wahrscheinlichsten Bedrohungen möglichst rasch begegnen zu können (vgl. Ziff. 1.1.2.1). Danach werden die Rüstungsausgaben zugunsten der Betriebsausgaben zurückgehen, damit langfristig ein stabiles Verhältnis zwischen Investitionen und Betrieb erreicht wird. Dadurch soll die Armee – sobald die Mehreinnahmen wegfallen
– wieder im angestrebten Verhältnis von 60 Prozent Betriebsausgaben zu 40 Prozent Rüstungsausgaben aus dem ordentlichen Armeebudget finanziert werden.