Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/23: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer · 42 Seiten
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Defizite im Bundeshaushalt vergrössern. Die Verwendung von Gewinnen der SNB zur Finanzierung der Ausgaben der Armee wurde deshalb verworfen.
1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strate-
gien des Bundesrates
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 24. Januar 202411 zur Legislaturplanung 2023–2027 noch im Bundesbeschluss vom 6. Juni 202412 über die Legislaturplanung 2023–2027 angekündigt.
In der Botschaft zur Legislaturplanung 2023–2027 wurde jedoch nebst der verstärkten internationalen Zusammenarbeit mit der Nato und der EU bereits auf die Notwendigkeit der Modernisierung der Fähigkeiten und Mittel der Armee aufmerksam gemacht. Entsprechend formulierte der Bundesrat in seinem Ziel 18 auch, dass die Modernisierung der Fähigkeiten und Mittel der Armee vorangetrieben werden solle.
Der aktuelle Finanzplan 2027– 2029 berücksichtigt eine Erhöhung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP bis 2032. Er sieht aber keine Mehreinnahmen aus einer Erhöhung der Mehrwertsteuer vor. Der Bundesrat wird die finanziellen Auswirkungen dieser Vernehmlassungsvorlage im Voranschlag 2027 und Finanzplan 2028 – 2030 abbilden.
Der Zusatzbericht zum Sicherheitspolitischen Bericht 2021 vom September 202213 zeigt die seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine verschärfte Bedrohungslage und ihre Folgen auf. Er kommt insbesondere zum Schluss, dass die Armee für die Abwehr eines bewaffneten Angriffs im ganzen Spektrum hybrider Bedrohungen die Schweiz schützen und verteidigen können muss. Auch die Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026, welche sich derzeit in der Vernehmlassung befindet, legt die seither eingetretenen Lageveränderungen im Umfeld der Schweiz dar. Darin wird festgehalten, dass die Schweiz auf die Verschlechterung der sicherheitspolitischen Lage reagieren und Massnahmen zur Stärkung der Resilienz, zur Stärkung von Abwehr und Schutz und zur Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit treffen muss.14
Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen der Vorlage und der Strategie des Bundesrates. Die Ziele der Vernehmlassungsvorlage sind folglich mit der Absicht des Bundesrats, dass die Modernisierung der Fähigkeiten und Mittel der Armee vorangetrieben werden solle, vereinbar.
11 BBl 2024 525
12 BBl 2024 1440
13 BBl 2022 2357
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