Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/23: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer · 42 Seiten

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hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, die Kontrollen an den Grenzen der Schweiz kurz- und mittelfristig zu intensivieren. Das BAZG gewährleistet eine unmittelbare und situative Umsetzung dieses Auftrags mit eigenen Ressourcen und im Rahmen des aktuellen Zolldispositivs. Diese Massnahmen ermöglichen jedoch lediglich eine begrenzte Intensivierung und sind nicht geeignet, den verlangten Leistungszustand dauerhaft aufrechtzuerhalten, ohne die Erfüllung originärer Kernaufgaben des BAZG zu beeinträchtigen. Um die Massnahmen mittel- bis langfristig aufrechterhalten und gleichzeitig seine originären Aufgaben nachhaltig sicherstellen zu können, bzw. um Risikoverlagerungen oder Leistungsreduktionen in anderen Aufgabenbereichen zu vermeiden, ist das BAZG auf zusätzliche Ressourcen in der Höhe von 100 Vollzeitstellen angewiesen. Hierfür soll der Personalbestand des BAZG ab 2028 schrittweise um jährlich 40 Vollzeitstellen erhöht werden, damit – unter Berücksichtigung der zweijährigen Ausbildungsdauer – bis 2032 insgesamt 100 zusätzliche Vollzeitstellen für Kontrolltätigkeiten des BAZG eingesetzt werden können. Der daraus resultierende Mehrbedarf beläuft sich von 2028 bis 2032 auf jährlich rund 10 bis 15 Millionen Franken.

Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS)

Das SEPOS begleitet und koordiniert die Massnahmen im VBS, inklusive das Erstellen von politischen Entscheidungsgrundlagen, und verantwortet deren Übereinstimmung mit der Sicherheitspolitischen Strategie. Zudem übernimmt es die Koordination der Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung von Beeinflussung und Desinformation sowie der digitalen Sicherheitspolitik der Schweiz. Das SEPOS sieht sich in den kommenden Jahren mit den folgenden Herausforderungen konfrontiert: Zunehmende Bedrohung durch Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation, Koordination verschiedener IT-Lösungen zur sicheren Kommunikation sowie Datenverarbeitung inner- und ausserhalb der Bundesverwaltung. Daneben gibt es zusätzliche Erfordernisse, die aus dem Informationssicherheitsgesetz hervorgehen (u. a. ein neues Sicherheitsverfahren, die Ausweitung des Betriebssicherheitsverfahrens auf den gesamten Bund oder das Vorfallsmanagement). Beim SEPOS besteht ein Mehrbedarf von rund 3 Mio. Franken pro Jahr, inklusive 7 weitere Vollzeitstellen.

Bundesamt für Cybersicherheit (BACS)

Mit der Meldepflicht für Cyberangriffe bei kritischen Infrastrukturen und der Unterstützung deren Betreiber hat das BACS neue Aufgaben übernommen. Dazu gehören die Entgegennahme und Auswertung von Meldungen, die Frühwarnung und subsidiäre Unterstützung von Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen, die Warnung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die koordinierte Offenlegung von Schwachstellen. Das BACS hat aufgrund der Inkraftsetzung der Meldepflicht einen erheblich zusätzlichen Ressourcenbedarf, um seine Aufgaben im nötigen Ausmass erfüllen zu können. Es konnten beispielsweise die Systeme für die Entgegennahme von Meldungen zwar aufgebaut werden, für deren Auswertung, Analyse und Verwertung für Frühwarnungen müssen aber die Systeme weiterentwickelt werden. Damit das BACS seinen Auftrag erfüllen kann, hat das Parlament in der Wintersession 2025 bereits das Budget – unter anderem zugunsten von 30 neuen Vollzeitstellen – aufgestockt: 2026 um 10 Mio. Franken und in den folgenden Finanzplanjahren um jährlich 15 Mio. Franken.