Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/23: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer · 42 Seiten

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2.3 Europäische Union

Die Europäische Kommission stellte im März 2025 den Plan «ReArm Europe/Readiness 2030»19 vor. Demnach plant die EU bis 2030 eine signifikante Stärkung der Verteidigungsfähigkeit. Indem den EU-Ländern mehr finanzielle Flexibilität eingeräumt wird, sollen die Mitgliedstaaten gemeinsam 800 Mrd. Euro mobilisieren, um die Verteidigungsausgaben zu erhöhen. Insbesondere soll die Aktivierung der nationalen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts20 die Erhöhung der Verteidigungshaushalte um 1,5 Prozent des BIP ermöglichen. Zudem soll ein Darlehensinstrument eingeführt werden, um den Ländern bei Investitionen in wichtige Verteidigungsbereiche zu helfen.

Zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes hat die EU den Katastrophenschutzmechanismus geschaffen mit einem Budget von 1,3 Mrd. Euro. Zusätzliche Unterstützung für Dual-Use-Technologien (zivile wie auch militärische Nutzung) kommen aus dem Europäischen Verteidigungsfond (Gesamtumfang 8 Mrd. EUR) noch zusätzlich hinzu.

2.4 Nato

Am Nato-Gipfel 2025 in Den Haag haben sich die Bündnispartner verpflichtet, bis 2035 jährlich 5 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP) für die Kernanforderungen der Verteidigung sowie für verteidigungs- und sicherheitsbezogene Ausgaben aufzuwenden. Konkret werden bis 2035 jährlich mindestens 3,5 Prozent ihres BIP auf der Grundlage der vereinbarten Definition der Nato-Verteidigungsausgaben für die Kernanforderungen der Verteidigung und zur Erreichung der Nato-Fähigkeitsziele bereitgestellt. Weiter werden jährlich bis zu 1,5 Prozent des BIP für die Gewährleistung der zivilen Vorsorge und Widerstandsfähigkeit, den Schutz kritischer Infrastrukturen usw. aufgewendet.

3 Grundzüge der Vorlage

3.1 Die beantragte Neuregelung

Mit der auf zehn Jahre befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte soll der Mehrbedarf der Armee und der sicherheitsrelevanten Bundesämter finanziert werden. Diese Mehreinnahmen werden für die Finanzierung von Rüstungsausgaben zweckgebunden. Für die Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Zweckbindung dieser Mehreinnahmen wird in der Bundesverfassung eine Übergangsbestimmung in Artikel 196 geschaffen, welche die Sätze der Mehrwertsteuer temporär erhöht.

Zur Finanzierung von Rüstungsausgaben soll ein verschuldungsfähiger Rüstungsfonds geschaffen werden. In den Rüstungsfonds fliessen die Mehreinnahmen der Mehrwertsteuererhöhung sowie Mittel aus dem allgemeinen Haushalt (bzw. aus dem bisherigen

19 White Paper for European Defence – Rediness 2023

20 Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- Und Währungsunion vom 2. März 2021