Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/23: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer · 42 Seiten
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der Haushaltseinkommen entspricht dies gemäss Schätzung einer Abnahme zwischen rund 0,28 und 0,41 Prozent beim Fünftel der Haushalte mit den höchsten Einkommen und von 0,44 und 0,49 Prozent beim Fünftel der Haushalte mit den tiefsten Einkommen (vgl. Tabellen 2 und 3: Schätzungen der ESTV basierend auf speziell extrahierten, nicht publizierten Daten der Haushaltsbudgeterhebung 2018-2019 des BFS). Der reduzierte Satz für die Güter des täglichen Bedarfs vermag die regressive Wirkung der MWST bezogen auf das Einkommen also nicht zu kompensieren, kann den Effekt allerdings etwas abschwächen.
Bei diesen Schätzungen ist allerdings Folgendes zu beachten: Zum einen beziehen sie sich auf den Fall, dass die Steuersatzerhöhungen vollständig auf die Konsumentinnen und Konsumenten überwälzt werden. Zum anderen enthält die Haushaltbudgeterhebung des Bundesamtes für Statistik, auf die sich die ESTV bei ihren Schätzungen abstützt, nicht alle Ausgaben der Haushalte. So fehlen beispielsweise die Ausgaben für den Bau, den Kauf und die Renovation von Häusern und Wohnungen. Nicht berücksichtigt sind darin zudem die Haushalte mit sehr hohen Einkommen, die in der Erhebung untervertreten sind. Ausserdem werden bei der Schätzung der ESTV die Auswirkungen der Steuererhöhung auf die Mieten ausgeklammert, da diese erst dann anfallen, wenn eine Wohnung renoviert wird. Deshalb sind diese Schätzungen nicht geeignet, die exakte Höhe der Belastung darzustellen. Es lässt sich damit jedoch approximativ aufzeigen, wie unterschiedlich sich eine MWST-Erhöhung auf die Haushaltstypen und Einkommensklassen auswirkt.
Die Schätzungen beruhen auf einer Querschnittsanalyse, das heisst auf einer Betrachtung unterschiedlicher Haushalte zu einem bestimmten Zeitpunkt. Über den gesamten Lebenszyklus hinweg unterscheiden sich die Konsumquoten weniger stark. So dient die heutige Ersparnis mindestens teilweise der Finanzierung von zukünftigem Konsum. Entsprechend fällt die regressive Verteilungswirkung der Mehrwertsteuer in einer Lebenszyklusbetrachtung geringer aus (vgl. OECD, 2020, Reassessing the regressivity of the VAT). Eine solche Lebenszyklusbetrachtung ist mit den verfügbaren Daten jedoch nicht möglich.
Tabelle 2 Jährliche Mehrbelastung (in Franken) unter Berücksichtigung einer proportionalen Satzerhöhung um 0,8 Prozent-
punkte gegenüber geltender Ordnung
Einkommensklassen 0 – 4'599 4'600 – 6'700 – 9'400 – 13'400 (Fr. pro Monat) 6'699 9'399 13'399 und mehr Alle Haushalte 188 259 353 458 Einpersonen-Haushalte
158 233 299 (ohne Rentner/innen) Paar-Haushalte
282 354 431 (ohne Kinder) Paar-Haushalte
362 482 (mit 1 Kind) Paar-Haushalte
370 487 (mit 2 Kindern) Rentner/innen-Haushalte 194 274 402 Rentner/innen- und Einpersonen-Haushalte: Aufgrund der geringen Anzahl Beobachtungen wurden die Einkommensklassen "9 400 - 13 399" und "13 400 und mehr" zusammengefügt.