Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/23: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer · 42 Seiten
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Die dämpfende Wirkung der Steuererhöhung auf das Wirtschaftswachstum dürfte sich auf die übrigen Steuereinnahmen der Kantone und Gemeinden etwa im gleichen Verhältnis auswirken wie beim Bund.
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Auswirkungen auf die Unternehmen
Da die MWST den nicht unternehmerischen Endverbrauch im Inland besteuert, wirken sich MWST-Erhöhungen nur bedingt auf die Unternehmen aus. Über den Vorsteuerabzug erhalten die Unternehmen die für Vorleistungen bezahlte MWST zurück. Da verschiedene Güter aber mit der Taxe occulte belastet sind und die Umstellung der Preise Kosten verursacht, sind die Unternehmen trotzdem betroffen. Im Weiteren ist es möglich, dass sie je nach Markt- und Konkurrenzsituation die Erhöhung nur teilweise auf die Preise überwälzen können und diese entweder intern kompensieren oder auf ihre Lieferantinnen und Lieferanten überwälzen müssen.
Soweit Unternehmen die MWST-Erhöhung nicht vollständig überwälzen können, drückt diese zudem auf die Margen. Es ist im Weiteren denkbar, dass die Erhöhung der Konsumentenpreise infolge der MWST-Satzerhöhung höhere Lohnforderungen nach sich zieht.
Unternehmen, die von der MWST ausgenommene Leistungen erbringen, und Unternehmen, die wegen zu geringen Umsätzen nicht steuerpflichtig werden, können die MWST, die auf ihren Vorleistungen lastet, nicht als Vorsteuer in Abzug bringen. Sie sind somit mit einer Schattensteuer belastet. Die Höhe der Zunahme dieser Schattensteuer lässt sich wiederum nur grob schätzen. Bei einer proportionalen MWST-Satzerhöhung um 0,8 Prozentpunkte würde die Schattensteuer für die von der Mehrwertsteuer ausgenommenen Bereiche Bildung, Gesundheit, Sport und Kultur nach groben Schätzungen der ESTV um rund 260 Mio. Franken ansteigen (privater und öffentlicher Sektor zusammengenommen).
Ferner fallen bei den MWST-pflichtigen Unternehmen Kosten für die Umsetzung an (z. B. Informatikkosten). Im Weiteren benötigen MWST-Pflichtige Unternehmen genügend Zeit, um eine Steuersatzänderung umzusetzen. Für die Unternehmen ist dies also mit personellem und finanziellem Aufwand verbunden.
Die vorgeschlagene Übergangsbestimmung zur Mehrwertsteuerabrechnung während der Übergangsphase verhindert angesichts der kurzen Inkraftsetzungsfrist eine zusätzliche administrative oder finanzielle Belastung für die Unternehmen. Dank dieser Regelung sind Leistungserbringer etwa bei bereits bezahlten und laufenden Leistungen zum Zeitpunkt der MWST-Erhöhung davon befreit, anteilsmässig die höhere Mehrwertsteuer nachzufordern oder diese zulasten ihrer Marge zu tragen.
Auswirkungen auf Konsumentinnen und Konsumenten
Bei einer proportionalen Erhöhung der MWST-Sätze um 0,8 Prozentpunkte ist – unter der Annahme vollständiger Überwälzung auf die Konsumentinnen und Konsumenten – mit einer Zunahme des Landesindex der Konsumentenpreise LIK um rund 0,4 Prozent zu rechnen. Diese höheren Preise ziehen eine schwächere Gesamtnachfrage nach sich. Als mögliche Reaktion der Wirtschaftsteilnehmenden wird, unter sonst gleichbleibenden Bedingungen, der mengenmässige Konsum der Haushalte abnehmen und die