Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/23: Bundesbeschluss über die Finanzierung der Rüstungsausgaben der Armee durch Erhöhung der Mehrwertsteuer · 42 Seiten

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(Taxe occulte) belastet. Die Höhe der Schattensteuer lässt sich jedoch nur grob schätzen. Diese Schattensteuer würde durch eine Erhöhung der MWST-Sätze leicht steigen. Gemäss Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) wird eine proportionale MWST-Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte (Normalsatz: 0,8 Prozentpunkte; reduzierter Satz 0,3 Prozentpunkte; Sondersatz um 0,4 Prozentpunkte) für den Bund beim Bezug von Gütern und Dienstleistungen zu Mehrausgaben in der Grössenordnung von 100 Mio. Franken führen (Stand: 2023).

Da die AHV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden, dürfte eine MWST-Erhöhung auch zu einem Anstieg der AHV-Ausgaben führen. Der Bund trägt über seinen Beitrag an die AHV diesen Zuwachs mit.

Denkbar ist zudem, dass durch die Mehrwertsteuererhöhung aufgrund ihrer Auswirkungen auf das Preisniveau die Lohnkosten des Bundes steigen.

Die dämpfende Wirkung der Steuererhöhung auf das Wirtschaftswachstum würde sich zudem auf die Einnahmen des Bundes auswirken. Gemäss verschiedenen Schätzungen dürften die Steuereinnahmen etwa im gleichen Verhältnis zurückgehen, wie sich das Wirtschaftswachstum abschwächt.

Die ESTV muss die IT-Systeme, welche die mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen nutzen, um ihren Deklarationspflichten nachkommen zu können, jeweils an Steuersatzänderungen anpassen. Nach Schätzungen der ESTV belaufen sich die Entwicklungskosten für die IT auf ca. 200'000 Franken (Betrag ohne ESTV-interne Kosten für beispielsweise Projektleitung, Testen usw.).

Personelle Auswirkungen:

Der zusätzliche Personalmehrbedarf beläuft sich für die zivilen Bundesämter mit Sicherheitsaufgaben in den nächsten Jahren auf über 400 Vollzeitstellen (vgl. Ziff. 1.1.2). Auch bei der Armee (Gruppe Verteidigung und armasuisse) wird ein Personalmehrbedarf entstehen; dieser wird innerhalb des Armeebudgets kompensiert. Der Bundesrat prüft zudem Modelle, wie die erhöhten Leistungen für Beschaffungen und Betrieb ausserhalb der Bundesverwaltung erbracht werden könnten. Die vorgeschlagenen Mehreinnahmen werden nicht zu einem Automatismus im Bereich des Personalaufwuchs führen; die Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben im Eigenbereich (inkl. Personalausgaben) wird im Rahmen der bestehenden Instrumente, d.h. Entwicklungsrahmen und Budgetprozess, durch den Bundesrat und das Parlament beschlossen. Zudem sollen die zusätzlichen Stellen, soweit möglich, befristet werden.

5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Ag-

glomerationen und Berggebiete

Die finanziellen Folgen für die Kantone und Gemeinden fallen im Bereich der Taxe occulte höher aus als beim Bund. Gemäss Schätzungen der ESTV würde eine proportionale MWST-Satzerhöhung um 0,8 Prozentpunkte für die Kantone beim Bezug von Gütern und Dienstleistungen zu Mehrausgaben in der Grössenordnung von rund 100 Mio. Franken führen (Stand: 2023). Bei den Gemeinden wäre mit Mehrausgaben von ungefähr 120 Mio. Franken zu rechnen (Stand: 2023).

Auch bei den Kantonen und Gemeinden ist denkbar, dass durch die Mehrwertsteuererhöhung aufgrund ihrer Auswirkungen auf das Preisniveau die Lohnkosten steigen.