Vernehmlassungsvorlage - Abkommen
Vernehmlassung 2026/30: Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit · 54 Seiten
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Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit. Abk. BBl 2025 1059
(c) ein Umweltzeichen sollte einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen und gegebe
nenfalls neben den Umweltauswirkungen andere Aspekte berücksichtigen, um weitere Ziele der nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen;
(d) ein Umweltzeichen sollte auf wissenschaftlichen und technischen Informatio
nen beruhen, die auf einer soliden Methodik basieren, und diese berücksichti gen;
(e) ein Umweltzeichen sollte in fairen und transparenten Verfahren entwickelt
und umgesetzt werden. Bei der Entwicklung eines Umweltzeichens sollten den Interessengruppen unbeschadet der diesbezüglichen innerstaatlichen rechtlichen Erfordernisse zum Vertraulichkeitsschutz relevante und geeignete Informationen in zugänglicher Form bereitgestellt werden. Die Systeme soll ten keine ungebührliche Einflussnahme zulassen; wo dies sinnvoll ist, sollte sich eine vielfältige und ausgewogene Palette an Interessengruppen an der Entwicklung und Umsetzung eines Umweltlabels beteiligen können;
(f) ein Umweltzeichen sollte einen den Handel möglichst wenig beschränkenden
Ansatz verfolgen und keine unnötigen Handelshemmnisse schaffen;
(g) ein Umweltzeichen sollte Waren und Dienstleistungen nicht aufgrund ihrer
Herkunft diskriminieren;
(h) ein Umweltzeichen sollte auf relevante internationale Normen, Empfehlungen
oder Leitlinien abgestimmt sein, die Harmonisierung von bewährten Verfah ren unterstützen und Überlappungen mit internationalen Normen und Instru menten vermeiden;
(i) bei den Kriterien und Produktkategorieregeln für Umweltzeichen sollten ge
gebenenfalls die Zweckeignung und das Leistungsniveau berücksichtigt wer den;
(j) ein Umweltzeichen sollte darauf abzielen, bewährte Verfahren und kontinu
ierliche Verbesserungen der Umweltleistung zu fördern. Kriterien und Pro duktkategorieregeln für Umweltzeichen sollten gegebenenfalls mit einer vordefinierten Gültigkeitsdauer festgelegt und vor deren Ablauf überprüft werden;
(k) ein Umweltzeichen sollte die wichtigsten Umweltauswirkungen während des
Lebenszyklus eines Produkts berücksichtigen. Gegebenenfalls sollten Um weltzeichen gestützt auf Überlegungen zu mehreren Aspekten und zur Kreis laufwirtschaft vergeben werden;
(l) die Methoden im Rahmen eines Umweltzeichen-Programms sollten darauf
abzielen, dass die Umsetzung für die Unternehmen so kostengünstig und un kompliziert wie möglich ist, ohne dass dies negative Auswirkungen auf die Umweltleistung hat; und
(m) falls für ein Umweltzeichen eine Überprüfung oder Zertifizierung durch Dritte
erforderlich ist, sollte diese von einer unabhängigen akkreditierten Stelle ge mäss einschlägigen und anerkannten internationalen Normen, Leitlinien und Empfehlungen durchgeführt werden.