Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/45: Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) · 158 Seiten

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Altern fördert, durch positive Anreize und eine grössere Flexibilität bei den Ruhestands regelungen, die der Vielfalt der Berufslaufbahnen Rechnung tragen, [...] der Schlüssel zur Aufrechterhaltung angemessener und nachhaltiger Renten [...] sind». Auch gemäss dem im November 2025 erschienenen Bericht 2025 des Ausschusses für Sozial schutz29 braucht es neue Reformen, um angemessene Renten für alle zu gewährleis ten, namentlich durch Massnahmen zur Förderung einer längeren Erwerbstätigkeit. Dies empfiehlt auch die OECD ihren Mitgliedstaaten. Der Schweiz empfiehlt die OECD ausserdem in ihrem Länderbericht 2024 zur Schweizer Wirtschaftspolitik30, das Ren tensystem mit Massnahmen zu reformieren, die das Erwerbsleben verlängern und das effektive Rücktrittsalter erhöhen, um so die finanzielle Belastung des Systems zu min dern. Sie empfiehlt der Schweiz ausserdem, das Mindestalter für den Altersrücktritt in der 2. Säule anzuheben, um es an das Mindestalter für den Rentenbezug in der

1. Säule anzugleichen.31 In ihrem jüngsten Bericht «Renten auf einen Blick» (Pensions at a Glance)32 hält die OECD fest, dass ein obligatorischer Altersrücktritt ältere Arbeit nehmende daran hindert, über ein gewisses Alter hinaus erwerbstätig zu bleiben, selbst wenn sie das wollten. Sie betont zudem, dass angemessene Kürzungen beziehungs weise Erhöhungen im Falle eines vorzeitigen beziehungsweise aufgeschobenen Über gangs in den Ruhestand einen Anreiz darstellen können, länger im Erwerbsleben zu bleiben.

Der internationale Vergleich zeigt, dass etliche europäische Staaten einen unbegrenz ten Aufschub des Altersrücktritts erlauben, so Belgien, Deutschland, Finnland, Frank reich, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. Mit einer Abschaffung des Höchstalters in der AHV würde sich die Schweiz jenen Ländern annähern, die beim Rentenübertritt im Einklang mit den einschlägigen Empfehlungen der OECD33 mehr Flexibilität bieten.

Im Übrigen weichen die Kürzungs- und Erhöhungssätze in mehreren OECD-Ländern erheblich von der versicherungsmathematischen Neutralität ab. Die effektive durch schnittliche Erhöhung liegt beim versicherungsmathematisch neutralen Satz von 4,8 Prozent, die effektive durchschnittliche Kürzung liegt mit 4,4 Prozent leicht darun ter. In Kanada hingegen liegt der Kürzungssatz zwei Prozentpunkte über dem versi cherungsmathematisch neutralen Satz, was stark von einem vorzeitigen Altersrücktritt abschreckt. Korea, die USA und Litauen wenden einen Erhöhungssatz an, der 2,5 Pro zentpunkte über dem versicherungsmathematisch neutralen Satz liegt. In Kanada und Japan liegt der Erhöhungssatz zwischen 3,5 und 4 Prozentpunkten über dem versiche rungsmathematisch neutralen Satz, in Portugal ist er sogar doppelt so hoch. Erhö hungssätze deutlich über der versicherungsmathematischen Neutralität können einen wesentlichen Anreiz für einen aufgeschobenen Bezug der Altersleistung schaffen, für das Rentensystem aber auch eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

29 OECD, Ausschuss für Sozialschutz, Jahresbericht 2025, 21. November 2025 (EN)

30 OECD, Länderbericht 2024 zur Schweizer Wirtschaftspolitik, März 2024 (EN, FR), insbesondere S. 42 und S. 62

31 ebd., insbesondere S. 58.

32 Renten auf einen Blick 2025, OECD 2025; abrufbar unter: www.oecd.org > Publications

33 Working Better with Age (EN)