Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/45: Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) · 158 Seiten

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Kapitel 6.2 (Vereinbarkeit mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz) behan delt, da die Schweiz im Rahmen ihrer internationalen Verpflichtungen ebenfalls an diese Verordnungen gebunden ist.

Die 2017 veröffentlichte und rechtlich nicht bindende Europäische Säule sozialer Rechte27 enthält wesentliche Grundsätze und Rechte, die es der EU ermöglichen, einen Rahmen und Ziele für den sozialen Bereich zu definieren. Grundsatz 15 «Alter seinkünfte und Ruhegehälter» besagt: «Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Selbstständige im Ruhestand haben Recht auf ein Ruhegehalt, das ihren Beiträgen entspricht und ein angemessenes Einkommen sicherstellt. Frauen und Männer sind gleichberechtigt beim Erwerb von Ruhegehaltsansprüchen. Jeder Mensch im Alter hat Recht auf Mittel, die ein würdevolles Leben sicherstellen.»

Mit Blick auf die beitragsbezogenen Massnahmen dienen in den Nachbarländern in der Regel die Einkommen der unselbstständigen Erwerbstätigkeit als Basis für die Berech nung der Beiträge an die Altersvorsorgesysteme. Welche Einkommen bei der Festle gung der Beiträge zu berücksichtigen sind, ist somit ein wichtiger Aspekt, der in allen Systemen geregelt ist.

In Bezug auf Geldleistungen, die bei Krankheit oder Unfall anstelle des Lohnes ausge richtet werden, bestehen unterschiedliche Lösungen: In Deutschland sind sie beitrags pflichtig, in Italien und Liechtenstein sind sie von der Beitragspflicht befreit. In Frank reich und Österreich wiederum gelten reduzierte Beitragssätze.

Die Problematik der überhöhten Dividendenzahlungen an Arbeitnehmende des eige nen Unternehmens in der Absicht, Sozialabgaben zu umgehen, scheint in den unter suchten Nachbarländern weniger ausgeprägt zu sein. Deutschland, Frankreich und Ös terreich anerkennen Personen, die am Unternehmen beteiligt sind, in dem sie arbeiten und auf das sie massgeblichen Einfluss haben, nur sehr zurückhaltend als Angestellte. Frankreich hat einen Schwellenwert für Dividenden festgelegt. Ausschüttungen über diesem Wert gelten automatisch als beitragspflichtiges Einkommen. Dividendenzah lungen an einen Mehrheitsbeteiligten einer GmbH, die seine Beteiligung am Unterneh menskapital um mehr als zehn Prozent übersteigen, sind beitragspflichtig. Der Betrag unterhalb des Schwellenwerts hingegen ist beitragsbefreit.

Betreffend die Meldepflicht von ausländischen Plattformbetreibern ist festzuhalten, dass Netzsperren im internationalen Vergleich von vielen Ländern als Massnahme zur Regulierung eingesetzt werden. Der vorgesehene Mechanismus der Sperre von IP-Adressen hat sich dabei als wirkungsvollste Form durchgesetzt.

In Bezug auf die Massnahmen, die das Arbeiten bis zum Erreichen des Referenzalters und darüber hinaus fördern sollen, ist zu erwähnen, dass ein möglichst langer Verbleib im Erwerbsleben zu den Empfehlungen der EU an ihre Mitgliedstaaten gehört. So be tont der EU-Rat beispielsweise in seinen Schlussfolgerungen vom Juni 202428, «dass ein längeres Erwerbsleben, unterstützt durch eine Politik, die ein aktives und gesundes

27 Interinstitutionelle Proklamation zur europäischen Säule sozialer Rechte (2017/C 428/09): EUR-Lex - 32017C1213(01) - EN - EUR-Lex

28 Schlussfolgerungen des EU-Rates zur Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe (Juni 2024)