Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/45: Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) · 158 Seiten

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Die OECD34 ist ebenfalls der Meinung, dass Erhöhungsfaktoren für jedes Jahr, das nach Erreichen des Referenzalters weitergearbeitet wird, die Verlängerung des Er werbslebens fördern. In Ungarn und Slowenien beispielsweise kommen nach 40 Bei tragsjahren Erhöhungsfaktoren zur Anwendung. Laut OECD verfügen Erhöhungssätze im Vergleich zu Erhöhungsfaktoren über eine grössere Sichtbarkeit und können folglich eher einen Aufschub des Rentenübertritts bewirken.

3. Grundzüge der Vorlage

3.1. Die beantragte Regelung

3.1.1. Massnahmen im Bereich der Beiträge

Die Massnahmen im Beitragsbereich fokussieren einerseits auf die Erhöhung der Fair ness bei der Beitragspflicht und der Gleichbehandlung unter den Beitragspflichtigen und andererseits auf die Vermeidung von Lücken, die sich zulasten der Versicherten auswirken können. Zudem soll das Beitragsmanagement modernisiert und an die wirt schaftliche Realität der 2030er-Jahre angepasst werden.

– Anhebung des Beitragssatzes der Selbstständigerwerbenden

– Einschränkung bei Einkäufen in die zweite Säule von Selbstständiger

werbenden

– Beiträge auf Unfall- und Krankentaggeldern

– Beiträge auf überhöhten Dividenden für Unternehmer-Aktionäre

– Massnahmen zur Vermeidung von Beitragslücken

– Vereinfachung der Lohnadministration durch Dritte

– Optimierung der Regelungen zur Versicherungsunterstellung

3.1.1.1. Anhebung des Beitragssatzes der Selbstständigerwerben den

Der AHV-Beitragssatz für Selbstständigerwerbende beträgt derzeit 8,1 Prozent, für Un selbstständigerwerbende 8,7 Prozent. Bis 1969 (Inkrafttreten der 7. AHV-Revision35) waren die AHV-Beitragssätze noch gleich hoch. Ein wichtiger Grund für die damalige Einführung unterschiedlicher Beitragssätze lag darin, dass sich Selbstständigerwer bende keiner Einrichtung der beruflichen Altersvorsorge («zweite Säule») anschliessen konnten. Diese Ausgangslage hat sich unterdessen geändert: Selbstständigerwer bende können sich heute der 2. Säule anschliessen und haben im Rahmen der 3. Säule gar weitergehende Möglichkeiten als Arbeitnehmende. Der geringere Beitragssatz der Selbstständigen kann zudem zu Wettbewerbsverzerrungen führen, weil sie dazu bei tragen, dass ihre Nebenkosten tiefer ausfallen als die Lohnnebenkosten der Unselb

34 Renten auf einen Blick 2025, OECD 2025

35 AS 1969 111; BBl 1968 I 602