Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/45: Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030) · 158 Seiten

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Finanzielle Auswirkungen

Die Erhebung von Beiträgen auf Unfall- und Krankentaggeldern würde auf der Beitrags seite zu Mehreinnahmen für die AHV führen. In der Annahme, dass der Gesamtbetrag der Taggelder im Verlauf der Zeit analog zu den beitragspflichtigen Einkommen zu nimmt, würde diese Massnahme zu Mehreinnahmen von 390 Millionen Franken im Jahr 2031 und von 450 Millionen Franken im Jahr 2040 führen. Perspektiven über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren sind jedoch mit zunehmender Unsicherheit behaftet und können daher erheblich revidiert werden. Zu den Auswirkungen auf die anderen Sozialversicherungen, vgl. Ziff. 5.1.2. Im Gegenzug müssen die betroffenen Personen keine Beiträge wie Nichterwerbstätige bezahlen. Da die Nichterwerbstätigen beiträge regelmässig erheblich tiefer sind, fallen die entsprechenden Mindereinnahmen nicht stark ins Gewicht.

3.1.1.4. Beiträge auf überhöhten Dividenden an Unternehmer-Aktio näre

Angestellte einer Kapitalgesellschaft, die gleichzeitig Beteiligungsrechte dieses Unter nehmens besitzen, können sowohl einen beitragspflichtigen Lohn als auch beitrags freie Dividenden beziehen. Grundsätzlich gilt die vom Unternehmen bei der Auszah lung vorgenommene Qualifizierung. Um die Gesamtsteuer- und Gesamtbeitragsbelas tung des Unternehmens und der Entgeltempfängerinnen und -empfänger zu optimie ren, besteht die Möglichkeit, weniger Lohn und dafür mehr Dividenden auszuzahlen. In seinem Bericht in Erfüllung des Postulats 22.4450 Herzog Eva «AHV. Prüfung der Aus wirkungen der Unternehmenssteuerreformen auf das AHV-Beitragssubstrat» wies der Bundesrat darauf hin, dass eine solche Optimierung problematisch ist, wenn sie zu einer Umgehung der Beitragspflicht führt. Ausgleichskassen können Missbrauchsfälle nur bekämpfen, wenn sie nach erfolgter Lohnzahlung und Dividendenausschüttung im Einzelfall eine Arbeitgeberkontrolle durchführen.

Um Missbrauch besser bekämpfen zu können, muss der Schwellenwert, ab dem Divi dendenzahlungen an Arbeitnehmende, die Beteiligungsrechte besitzen, als beitrags rechtlich massgebender Lohn gelten, klar festgelegt werden. So liessen sich Miss brauchsfälle reduzieren und die Rechtssicherheit für die Kapitalgesellschaften und die betroffenen Personen erhöhen.

Eine Umgehung der Beitragspflicht ist vor allem bei Personen festzustellen, die einen erheblichen Anteil an der Kapitalgesellschaft besitzen, in der sie angestellt sind. Ein Grund ist ihr massgeblicher Einfluss auf die Unternehmensführung, wodurch sie auch die Art und die Höhe der Entgeltzahlungen beeinflussen können. Ein anderer Grund ist die steuerliche Privilegierung auf ihren Einkommen aus Beteiligungsrechten. Für diese Personen ist eine solche Optimierung in Bezug auf die Gesamtsteuer- und -beitrags belastung also besonders interessant. Der Kreis der betroffenen Versicherten ist somit auf Personen zu beschränken, die von einer privilegierten Dividendenbesteuerung pro fitieren, das heisst auf Personen mit einer Beteiligung von mindestens zehn Prozent am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder einer Genossenschaft. Dadurch wird gewährleistet, dass die Massnahme nur Personen betrifft, die – wie die bisherige Praxis zeigte – in der Lage sind, die Beitragspflicht allenfalls zu umgehen,