Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/49: Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 265 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 123Fedlex · Erläuternder Bericht
Absatz 4
Absatz 4 gibt den Inhalt des heutigen Artikel 3 Absatz 6 BankG wieder. Die Banken müssen der FINMA Personen melden, die direkt oder indirekt eine qualifizierte Beteiligung erwerben oder veräussern oder eine der Schwellen nach Absatz 3 erreichen, über- oder unterschreiten. Diese Pflicht besteht, sobald die Banken davon erfahren. Mindestens einmal jährlich müssen die Banken an die FINMA sämtliche qualifizierten Beteiligungen und deren Veränderungen melden.
Art. 3g Auslandgeschäft
Die Bestimmung übernimmt den heutigen Artikel 3 Absatz 7 BankG. Die Agentur hat keine praktische Bedeutung mehr, weshalb dieser Begriff gestrichen werden kann.
Art. 3h Mindestkapital
Diese Norm entspricht dem heutigen Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b BankG. Der Wortlaut ist an Artikel 45 Absatz 1 FINIG angepasst.
Art. 3i Kantonalbanken
Dieser Artikel entspricht inhaltlich dem heutigen Artikel 3a BankG. Er erhält eine Sachüberschrift und wird sprachlich den heutigen gesetzestechnischen Sprachanforderungen angepasst.
Zweiter a. Abschnitt: Besondere Bestimmungen bei Finanzgruppen und Finanz-
konglomeraten
Art. 3j Zusätzliche Bewilligungsvoraussetzungen
Absatz 1
Dieser Absatz entspricht dem heutigen Artikel 3b BankG.
Absatz 2
Dieser Absatz definiert den Begriff der Finanzgruppe. Er basiert inhaltlich auf dem heutigen Artikel 3c Absatz 1 BankG. Der im aktuellen Absatz verwendete Begriff des Wertpapierhauses ist nicht mehr nötig, da sich in Artikel 49 Absatz 1 FINIG eine Definition wertpapierhausdominierter Finanzgruppen findet.
Absatz 3
Dieser Absatz definiert das bankdominierte Finanzkonglomerat. Er basiert inhaltlich auf dem heutigen Artikel 3c Absatz 2 BankG. Der Begriff «effektenhandelsdominiert» wird nicht in Absatz 3 übernommen, da es seit der Einführung des FINIG die «Effektenhänd-