Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/49: Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 265 Seiten
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zum jetzigen Zeitpunkt schwer abschätzen, da unklar ist, wie stark die präventive Wirkung sein wird und welche Institute schliesslich davon betroffen sein werden. Indirekte Mindereinahmen der öffentlichen Hand können jedoch entstehen. Wie in 5.3.1 aufgezeigt, ergeben sich für die betroffenen Banken und anderen Finanzinstitute durch die Vorlage zusätzliche einmalige und jährlich wiederkehrende Kosten. Die Vorlage kann daher zu einer Schmälerung des steuerbaren Gewinns der Institute führen. Diese Effekte sind insgesamt nicht quantifizierbar, da Kostendaten nur für einen Teil der betroffenen Institute vorhanden sind. Sie dürften aber für den gesamten Bankensektor gering sein. Dementsprechend sind auch höchstens geringe Kosten für Unternehmen und Haushalte, die Kunden der betroffenen Finanzinstitute sind, zu erwarten (vgl. 5.3.2 und 5.3.3). Dadurch sind sehr geringe steuerliche Mindereinahmen für den Bund möglich (Gewinnsteuern, Einkommenssteuern). Demgegenüber werden durch die Stärkung des TBTF-Dispositivs bestehende Risiken, die Wahrscheinlichkeit einer Finanzkrise und damit potenziell hohe Kosten für den Bund und die Steuerzahlenden reduziert (vgl. 5.1.3).
5.1.2 Personelle Auswirkungen
Die Vorlage hat keine personellen Auswirkungen auf den Bund.
5.1.3 Auswirkungen auf die Risikosituation des Bundes
Die mit der Vorlage erzielte Stärkung und Weiterentwicklung des TBTF-Dispositivs bringt einen Nutzen für den Bund, indem die Risiken für das schweizerische Finanzsystem vermindert, die volkswirtschaftlich wichtigen Funktionen der SIBs besser gewährleistet und staatliche Beihilfen stärker vermieden werden. Negative Auswirkungen auf das Finanzsystem oder der Ausfall von volkswirtschaftlichen Funktionen würden zu einer Beeinträchtigung der Gesamtwirtschaft und damit zu steuerlichen Mindereinnahmen für den Bund führen. Kann eine staatliche Beihilfe nicht vermieden werden, so können direkte Kosten für den Bund entstehen. Ein ungeordneter Konkurs einer SIB könnte die Schweizer Volkwirtschaft erheblich schädigen und damit den Staat zu einer Rettung beispielsweise durch eine temporäre Verstaatlichung zwingen mit möglicherweise erheblichen Kostenfolgen für den Staatshaushalt.
5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Ag-
glomerationen und Berggebiete
Die mit der Vorlage erzielte Stärkung und Weiterentwicklung des TBTF-Dispositivs bringt einen Nutzen für die Kantone und Gemeinden, indem die Risiken für das schweizerische Finanzsystem vermindert, die volkswirtschaftlich wichtigen Funktionen der SIBs besser gewährleistet und staatliche Beihilfen stärker vermieden werden. Negative Auswirkungen auf das Finanzsystem oder der Ausfall von volkswirtschaftlichen Funktionen würden zu einer Beeinträchtigung der Gesamtwirtschaft und damit zu steuerlichen Mindereinnahmen für Kantone und Gemeinden führen.
Die Vorlage beinhaltet keine direkten Mehrausgaben oder Mindereinnahmen für Kantone und Gemeinden. Steuerliche Mindereinahmen für Kantone und Gemeinden sind