Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/49: Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 265 Seiten
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Eine Aufhebung von Regulierungen im TBTF-Bereich im Sinne von Artikel 4 UEG ist nicht möglich, um die Zielerreichung der TBTF-Regulierung nicht zu beeinträchtigen.
Eine detaillierte Übersicht zu den Auswirkungen und insbesondere zu den geschätzten einmaligen und wiederkehrenden Umsetzungskosten der einzelnen Massnahmen auf die betroffenen Banken und anderen Finanzinstitute findet sich in Kapitel 6.1 des separaten RFA-Berichts. Tabelle 2 liefert eine Übersicht zu den quantitativen Schätzungen der Kosten pro Bank und Massnahme.
Tabelle 2: Übersicht zu den geschätzten Kosten349
Massnahme Geltungsbereich Schätzung der Kosten pro Institut
Corporate Governance: SIBs und weitere SIBs
Verantwortlichkeitsregime Banken mit erhöh- Initialkosten: 1,1 – 8 Mio. CHF
und Sorgfaltspflicht ter Komplexität Wiederkehrende Kosten: 1 – 3 Mio. CHF jährlich
Weitere Banken mit erhöhter Komplexität
Initialkosten:
tiefer fünfstelliger Betrag – 3 Mio. CHF
Wiederkehrende Kosten:
tiefer fünfstelliger Betrag – 3 Mio. CHF jährlich
Corporate Governance: Banken SIBs
Vergütungen Initialkosten: 0 – 3,5 Mio. CHF
Wiederkehrende Kosten: 0 – 1 Mio. CHF
Übrige Banken
Initialkosten: 0 – 1 Mio. CHF
Wiederkehrende Kosten: 0 – 200 000 CHF jährlich Aufsicht: Frühinterven- Banken Grundsätzlich keine höheren Kosten. Durch frühtion zeitige Intervention können später höhere Kosten
vermieden werden.
Aufsicht: Aufsichtsinstru- Finanzinstitute Grundsätzlich keine höheren Kosten. Es entstemente hen lediglich Kosten (Zwangsgeld und pekuniäre
Verwaltungssanktionen) bei Fehlverhalten oder Verstössen gegen Aufsichtsrecht.
Aufsicht: Erleichterungen SIBs Keine höheren Kosten
Aufsicht: Prüfwesen Finanzinstitute SIBs (lediglich Schätzung durch eine SIB)
Initialkosten: 27 000 CHF
Wiederkehrende Kosten: 2 Mio. CHF jährlich
Übrige Banken
Initialkosten: 0 – 45 000 CHF
Wiederkehrende Kosten: 0 – 750 000 CHF jährlich
Vermögensverwalter
Initialkosten: 5000 – 472 000 CHF
Wiederkehrende Kosten: 0 – 301 000 CHF jährlich
Finanzmarktinfrastruktur und Versicherer (je
eine Schätzung)
Initialkosten: 40 000 – 167 000 CHF
Wiederkehrende Kosten: 6000 – 57 000 CHF jährlich
349 Quelle: Separater RFA-Bericht, www.efd.admin.ch > Too Big To Fail.