Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/49: Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 265 Seiten
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höchsten in geringem Ausmass auf Grund von zusätzlichen Kosten für die betroffenen Institute durch einzelne der regulatorischen Massnahmen zu erwarten.
Weitere regionsspezifische Auswirkungen sind keine ersichtlich.
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
5.3.1 Auswirkungen auf Banken und andere Finanzinstitute
Die grössten Auswirkungen betreffen die vier SIBs, da die weiterreichenden Massnahmen zu den Vergütungen sowie sämtliche Massnahmen zur Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung auf diese Banken beschränkt sind. Die nicht systemrelevanten Banken sind lediglich von den übrigen Massnahmen betroffen. Bei diesen Massnahmen wäre eine Eingrenzung auf systemrelevante Banken nicht zweckmässig und mit Blick auf die Rechtsgleichheit schwer zu begründen. Diese Massnahmen sind wo möglich proportional ausgestaltet oder betreffen die Banken und teilweise348 andere Finanzinstitute nur direkt, wenn es zu Fehlverhalten oder einem Verstoss gegen Aufsichtsrecht kommt. Dazu zählen die Frühintervention, pekuniäre Verwaltungssanktionen, Zwangsgeld, Berufsverbot und Einziehung durch die FINMA sowie der Entzug der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden. Bei Massnahmen, die eine grössere Anzahl von Banken betreffen, erfolgt eine proportionale Anwendung. So findet das Verantwortlichkeitsregime nur Anwendung auf komplexere Banken mit mehr als 250 Mitarbeitenden. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich das Massnahmenpaket in hohem Masse proportional zur Grösse und zum Geschäftsmodell sowie der Geschäftstätigkeit auf die betroffenen Institute auswirkt. Die Ergebnisse der freiwilligen Umfrage zu den Regulierungsfolgen weisen darauf hin, dass die Kosten dieser Massnahmen für die nicht systemrelevanten Banken und die weiteren Finanzinstitute insgesamt tief sind (siehe Tabelle 2).
Der Nutzen der Massnahmen ergibt sich für die Banken und anderen Finanzinstituten indirekt und eher mittel- bis langfristig. Die Sicherstellung korrekter Anreize (Corporate Governance und Aufsicht) verringert bei den Instituten Fehlverhalten oder einen Verstoss gegen Aufsichtsrecht. Damit können sie ihre Geschäftstätigkeit stabiler wahrnehmen und schädlichen Vertrauensverlust sowie Sanktionen – beispielsweise im Ausland – besser vermeiden. Die verbesserte Stabilisierungsplanung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass eine SIB in einer Krisensituation ihre Geschäftstätigkeit ohne staatliche Eingriffe fortführen kann und die Stabilisierung erfolgreich ist. Die Massnahmen zur Liquiditätssicherung (Bekanntgabeaufschub bei Liquiditätsunterstützung durch die Zentralbank und vereinfachte Verwendung von Kreditforderungen zum Zweck der Besicherung von Liquiditätsunterstützung) verbessern die Möglichkeiten der Banken zur Nutzung der Zentralbankfazilitäten in einem Krisenfall.
348 Pekuniäre Verwaltungssanktionen, Zwangsgeld, Genehmigung Wechsel und Wahl sowie Pflichtrotation der Prüfgesellschaft, Information der Öffentlichkeit über Verfahren der Aufsicht, Berufsverbot, Auskunfts- und Meldepflicht gegenüber der FINMA.