Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/49: Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 265 Seiten
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Anpassungsbedarf wäre gross und die damit einhergehenden rechtlichen und faktischen Unsicherheiten ebenfalls. Zudem ist ein solcher Eingriff weder notwendig noch verhältnismässig, da mit der gewählten Lösung mit zielgerichteten Anpassungen im bestehenden Recht die erforderliche Ausweitung des Potenzials zur Liquiditätsversorgung über die SNB ebenso gefördert werden kann.
Ausschluss des gesetzlichen Verrechnungsrechts
Um das Potential der möglichen Liquiditätsunterstützung durch die SNB zu erhöhen, wurde ein Ausschluss des gesetzlichen Verrechnungsrechts (Art. 120 Obligationenrecht; OR87) von Bankkundinnen und -kunden sowohl in Form eines allgemeinen Ausschlusses des gesetzlichen Verrechnungsrechts wie auch einer gesetzlichen Durchsetzbarkeit von (mitunter in Allgemeinen Geschäftsbedingungen) vereinbarten Verrechnungsverzichten geprüft. Durch eine gesetzliche Verankerung eines Ausschlusses des Verrechnungsrechts würde sich der anrechenbare Wert von Kreditforderungen, welche an die SNB im Rahmen der Sicherheitenübertragung abgetreten wurden, erhöhen und damit auch das Potential für mögliche Liquiditätsunterstützung durch die SNB. Diese Alternative hätte allerdings eine übermässige Verschlechterung der Rechtsposition der Bankkundinnen und -kunden zur Folge, da diesen im Falle einer Verwendung von sie betreffenden Kreditforderungen zur Besicherung von Liquiditätsunterstützung der SNB ihr Verrechnungsrecht, ein gesetzlich vorgesehenes faktisches Sicherungsrecht, nicht mehr zur Verfügung stünde. Dieses faktische Sicherungsrecht ist insbesondere für Bankkundinnen und -kunden mit nicht-privilegierten Einlagen (d. h. Einlagenvolumina über 100 000 Franken) relevant. Vor diesem Hintergrund wurde diese Alternative nicht weiterverfolgt.
Als gewählte Lösung sollen stattdessen gezielte gesetzliche Massnahmen die Verwendung von Kreditforderungen durch Banken zwecks Besicherung von Liquiditätsunterstützung der SNB erleichtern. Insbesondere soll eine gesetzliche Grundlage für die rechtssichere Übertragung von Kreditforderungen als Sicherheiten an die SNB sowie die Bestellung von anderweitigen Sicherheiten zugunsten der SNB geschaffen werden, selbst wenn die Kreditverträge keine oder unzureichende vertragliche Klauseln enthalten, die dies vorsehen (sogenannte Übertragungs-, Transfer- oder Verbriefungsklauseln, in welchen die Bankkundin oder der -kunde bzw. die Kreditschuldnerin oder der - schuldner zustimmt, dass die Kreditforderung durch die Bank als Sicherheit für Refinanzierungsgeschäfte verwendet werden darf). In neu abgeschlossenen Kreditverträgen haben die Banken die Möglichkeit, entsprechende vertragliche Regelungen aufzunehmen. Eine Mitwirkungspflicht bzw. Zustimmung der Schuldnerin oder des Schuldners für die Verwendung als Sicherheit sowie entgegenstehende Abtretungsverbote sollen ausgeschlossen werden. Dadurch soll die mit einem hohen administrativen Aufwand verbundene Notwendigkeit allfälliger nachträglicher Vertragspassungen durch die Aufnahme von Übertragungsklauseln in bestehende Kreditverträge (sog. Repapering) vermieden werden. Darüber hinaus sollen Erleichterungen hinsichtlich allfälliger entgegenstehender vertraglicher oder gesetzlicher Geheimhaltungspflichten (z. B. das
87 SR 220