Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/49: Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 265 Seiten
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Swiss Finish
Es besteht kein Swiss Finish gemäss Artikel 4 UEG.
2.2 Aufsicht
2.2.1 Frühintervention
Internationale Grundsätze
Das BCBS hat im März 2018 «Frameworks for Early Supervisory Intervention» veröffentlicht.130 Die Frühintervention beruht auf der Fähigkeit der Aufsichtsbehörden, Mängel zu erkennen, bevor sie irreparabel werden. Bei ihren Beurteilungen stützen sich die Behörden auf eine zukunftsgerichtete Risikoanalyse mit quantitativen Elementen (z. B. Statistical CAMELS Off-site Rating [SCOR]) und qualitativen Elementen (z. B. Analyse des Geschäftsmodells, der Governance-Strukturen und des Risikomanagements). Die Indikatoren basieren in der Regel auf Veränderungen des regulatorischen Kapitals, auf der Höhe der Liquidität, den Ergebnissen von Stresstests, Mängeln im Risikomanagement und in der Governance sowie auf Marktindikatoren. Ein wichtiger Bestandteil dieses Instruments ist ein klarer Rahmen, anhand dessen beurteilt werden kann, wann Massnahmen ergriffen werden müssen. Der Interventionszeitpunkt und die möglichen Massnahmen unterscheiden sich von Aufsichtsbehörde zu Aufsichtsbehörde. Häufig sind die den Aufsichtsbehörden zur Verfügung stehenden Massnahmen umso umfassender, je schlechter die Lage des Instituts ist.131
EU
Die Europäische Union hat Artikel 27 der Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (BRRD)132, der sich auf die Frühinterventionsmassnahmen bezieht. Artikel 27 BRRD zielt insbesondere auf Fälle ab, in denen gegen regulatorische Anforderungen verstossen wurde oder in naher Zukunft verstossen werden könnte. Die EBA hat einen Bericht über die Interventionskriterien133 sowie Leitlinien zur Anwendung von Artikel 27
130 www.bis.org > Committees & associations > Basel Committee on Banking supervision > Publications > Framework for early supervisory intervention.
131 www.bis.org > Committees & associations > Basel Committee on Banking supervision > Publications > Framework for early supervisory intervention, S. 5–15.
132 Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates.
133 www.eba.europa.eu > Activities > Single Rulebook > Recovery > Guidelines > Final report Guidelines on triggers for use of early intervention measures pursuant to article 27(4) of Directive 2014/59/EU.