Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/49: Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 265 Seiten
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sie fällt.144 Die fünf Kategorien sind: gut kapitalisiert, ausreichend kapitalisiert, unterkapitalisiert, signifikant unterkapitalisiert und kritisch unterkapitalisiert. Beschränkungen gelten automatisch, sobald die Bank als ausreichend kapitalisiert eingestuft wird (z. B. darf die Bank keine Zinsen zahlen, die den Marktzins in dem betreffenden geografischen Gebiet erheblich übersteigen), und werden immer strenger, je tiefer die Kapitalisierungskategorie ist, in welche die Bank eingestuft wird.145 Wenn die Bank beispielsweise signifikant unterkapitalisiert ist, können die Aufsichtsbehörden einschneidendere Massnahmen ergreifen, z. B. die Bonuszahlungen an hochrangige Manager einschränken.146
Swiss Finish
Es besteht kein Swiss Finish im Sinne von Artikel 4 UEG.
2.2.2 Aufsichtsinstrumente
Internationale Grundsätze
Die Core Principles147 1 und 11 des BCBS verlangen, dass die Aufsichtsbehörden über transparente und kohärente Prozesse verfügen und in der Lage sind, rasch Korrekturmassnahmen zu ergreifen, um den ordnungsgemässen Zustand wiederherzustellen. Core Principle 11 betont auch, dass die Aufsichtsbehörde in der Lage sein muss, bei Verstössen wirksame, verhältnismässige und abschreckende Sanktionen – also insbesondere finanzielle Sanktionen – zu verhängen.
Die International Organization of Securities Commissions (IOSCO) legt in ihrem Grundsatz 4148 fest, dass die Regulierungsbehörde bei der Ausübung ihrer Befugnisse kohärente, für die Öffentlichkeit nachvollziehbare und transparente Verfahren anwenden muss, die fair und gerecht sind. In diesem Rahmen erfüllt die Veröffentlichung der Endverfügungen diese Anforderungen, da sie die Gleichbehandlung der Beaufsichtigten sicherstellt. Die Grundsätze 3 und 11 verlangen ausserdem, dass die Regulierungsbehörde über angemessene Befugnisse verfügt, um ihre Enforcement-Funktionen auszuüben. Dazu zählt insbesondere die Befugnis, Verwaltungssanktionen zu verhängen, die es ihr ermöglicht, bei Verstössen eine Reihe von wirksamen und verhältnismässigen Massnahmen zu anzuordnen und alle für ihre
144 www.law.cornell.edu > Get the Law > C.F.R. > Title 12 > Chapter XVII > Subchapter A > Part 704 > § 704.4 Prompt corrective action.
145 www.bis.org > About > Financial Stability Institute > Publications >FSI Insights No 6, 03.04.2018, S. 19-20.
146 www.law.cornell.edu > Get the Law > C.F.R. > Title 12 > Chapter XVII > Subchapter A > Part 704 > § 704.4 Prompt corrective action > § 704.4 (k) (iii) (A) (1).
147 www.bis.org > financial Stability Institute > Publication > Core Principles for Effective Banking Supervision.
148 www.iosco.org > About > Assessement Committee > Capacity Building for Self-Assessments > IOSCO Objectives and Principles of Securities Regulation and the IOSCO Assessment Methodology > IOSCO Assessment Methodology.