Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/49: Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 265 Seiten
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ausgesprochen werden.174 In Bezug auf die Einziehung hat die BaFin im Bereich der Aufsicht keinerlei derartige Befugnis. Sie kann jedoch Verwaltungsbussen anordnen.175
Was die Verfahrensdauer betrifft, sind in Frankreich die Verfügungen der AMF umgehend vollstreckbar. Im Falle einer Beschwerde kann das Gericht die aufschiebende Wirkung gewähren, sofern die angefochtene Verfügung offensichtlich unverhältnismässige Folgen haben könnte.176 In Deutschland sind die Verfügungen der BaFin direkt vollstreckbar. Unter gewissen Bedingungen kann das Gericht jedoch die aufschiebende Wirkung gewähren.177
UK
Die FCA und die PRA sind verpflichtet, bestimmte Verfügungen (Decisions oder Final Notices) systematisch zu veröffentlichen, sofern keine Ausnahmeregelung vorliegt,
z. B. wenn eine Veröffentlichung die Finanzstabilität oder eine laufende Untersuchung gefährden würde.178
Sowohl die FCA als auch die PRA sind bei einer Vielzahl von Verletzungen des Finanzmarktrechts befugt, gegen juristische und natürliche Personen pekuniäre Verwaltungssanktionen zu verhängen. Der Financial Services and Markets Act 2000 sieht keinen Höchstbetrag vor.179
Gütliche Einigungen sind nicht im Gesetz, sondern in den internen Enforcement-Richtlinien der FCA180 und der PRA181 vorgesehen. Durch diese gütlichen Einigungen können Bussen um bis zu 50 Prozent reduziert werden. Der Vorgang einer solchen Reduzierung ist in einem Discount Scheme kodifiziert. Die gütlichen Einigungen kommen sehr häufig zum Einsatz und müssen ebenfalls veröffentlicht werden.
Zwangsgelder können von der FCA auf der Grundlage der UK Benchmarks Regulation gegen Index-Administratoren und -Kontributoren verhängt werden. Sie werden als Zwangsmittel eingesetzt, um sicherzustellen, dass die Indizes innerhalb kürzester Zeit
174 www.gesetze-im-internet.de > Gesetze / Verordnungen > Gesetz über das Kreditwesen > Art. 36 und 36a.
175 www.gesetze-im-internet.de > Gesetze / Verordnungen > Gesetz über das Kreditwesen > Art. 56ff.
176 www.legifrance.gouv.fr > Droit national en vigueur > Codes > Code monétaire et financier > Partie législative (Articles L111-1 à L785-16) > Section 6: Voies de recours > Article L621-30.
177 www.gesetze-im-internet.de > VWGO > Art. 80.
178 https://www.legislation.gov.uk > UK Public General Acts > 2000 c. 8 > Part XXVI>Publication> 391 (4).
179 https://www.legislation.gov.uk >UK Public General Acts>2000 c. 8 > Part XIV > Disciplinary Measures > 206.
180 www.handbook.fca.org.uk > Home > FCA Handbook > EG > EG 5 > EG 5.1 Settlement and the FCA – an overview.
181 https://www.bankofengland.co.uk > Prudential regulation > Publication > 2023 > May > Enforcement; S. 59.