Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/49: Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 265 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 79Fedlex · Erläuternder Bericht
Für die pekuniären Verwaltungssanktionen gelten in den USA, klare inflationsindexierte Obergrenzen: Seit Januar 2025 können diese bei vorsätzlichen Handlungen bis zu 26,1 Millionen Dollar (20,4 Millionen Franken) betragen. Die Sanktionen werden durch das Public Company Accounting Oversight Board aufgrund einer eigenen Sanktionspraxis festgelegt.
Swiss Finish
In der Regel führen ausländische Aufsichtsbehörden die Prüfung der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften selbst durch und ziehen externe Prüfgesellschaften nur punktuell bei. Der Schweizer Aufsichtsansatz wird auch nach Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen im Vergleich zu den meisten Jurisdiktionen einen breiteren Einsatz von Prüfgesellschaften beinhalten. Somit stellen die Massnahmen an sich keinen Swiss Finish im Sinne von Artikel 4 UEG dar. Bezüglich der vorgeschlagenen Pflichtrotation der Prüfgesellschaften nach 14 Jahren kennen andere Länder entweder keine entsprechende Regelung (z. B. USA) oder eine längere (maximale Dauer 20 Jahre mit Ausschreibung nach 10 Jahren, z. B. EU, UK, Luxemburg, Dänemark) oder eine kürzere Mandatsdauer (z. B. Deutschland, Irland, Niederlande, Spanien).
2.2.5 Geschäfte von grosser Tragweite
Internationale Grundsätze und Vergleichsjurisdiktionen
Bei einem Rechtsvergleich mit dem Ausland ist zu berücksichtigten, dass die institutionelle Aufstellung der Aufsicht samt der jeweiligen Zuständigkeiten und Befugnisse zwischen Aufsicht, Zentralbank und Finanzministerien teilweise signifikant unterschiedlich ausgestaltet ist. So sind beispielsweise prudenzielle Aufsichtsbehörden, die organisatorisch Zentralbanken angeschlossen sind, von Wertpapieraufsichtsbehörden und/oder integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörden zu unterscheiden. Darüber hinaus sind die staatsrechtlichen und -politischen Gegebenheiten im Ausland nur bedingt vergleichbar.
Für einen sinnvollen Vergleich sollten vor allem Aufsichtsbehörden mit einem vergleichbaren Aufgabengebiet herangezogen werden. Die FINMA ist eine integrierte Aufsichtsbehörde, die einen diversifizierten Finanzsektor abdeckt und deren Entscheide von grosser Tragweite sein können; dies einerseits international aufgrund der Bedeutung des Schweizer Finanzplatzes sowie anderseits national aufgrund der Grösse relativ zum BIP. Unter den weltweit zwölf integrierten Aufsichtsbehörden ist eine Governance-Struktur mit einem Verwaltungsrat und einer Geschäftsleitung die Regel (9 von 12).217
217 Folgende zwölf Länder haben eine integrierte Aufsichtsbehörde: Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Japan, Kolumbien, Korea, Norwegen, Österreich, Polen, Schweden und die Schweiz (Financial Stability Institute, FSI: «Financial supervisory architecture: what has changed after the crisis?», April 2018, S. 36, abrufbar unter: https://www.bis.org/fsi/publ/insights8.htm). Seit der FSI Studie 2018 hat sich die Aufsichtslandschaft in Island und Lettland geändert und sie haben keine integrierte Aufsichtsbehörde mehr. Die drei Ausnahmen ohne Verwaltungsrat sind Japan, Kolumbien und Südkorea. Eine Studie des IWF zur Unabhängigkeit der Finanzmarktaufsichtsbehörden berechnet für die integrierten Aufsichtsbehörden, die über einen Verwaltungsrat und eine Geschäftsleitung verfügen, ein im Schnitt höheres Unabhängigkeits-Rating als