Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/49: Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 265 Seiten
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dung durch die verschiedenen nationalen Aufsichtsbehörden sorgt. Die gewählte Lösung ist – auch wenn sie sich davon unterscheidet – am bestehenden Mechanismus in der Europäischen Union angelehnt.
USA
Die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) kann No-Actions letters auf formelle Anfrage ausstellen. Während No-Action Letters in der SEC-Rule 14a-8221 kodifiziert sind, leitet sich die Befugnis aus der allgemeinen Enforcement-Ermessensbefugnis der Behörde ab. In diesem Zusammenhang können Interessierte ein Gesuch einreichen, wenn Unsicherheit darüber besteht, ob ein bestimmtes Verhalten, Dienstleistungen oder Produkte gegen geltendes Recht verstossen könnten. Bei der Gewährung von No-Action Letters wird empfohlen, keine aufsichtsrechtlichen Massnahmen gegen die antragsstellende Person zu ergreifen. No-Action Letters beziehen sich auf die im Antrag dargelegten Sachverhalte und Umstände und gelten grundsätzlich nur für die antragsstellende Person. In spezifischen Fällen dürfen sich auch Dritte, insofern deren Sachverhalt und Umstände eine wesentliche Ähnlichkeit aufweisen, auf die Wirkung ausgestellter No-Action Letters verlassen, falls die SEC hierzu ihre Erlaubnis gegeben hat.222
Australien
Nach dem australischen Rechtssystem kann die Australian Securities and Investments Commission (ASIC) No-Action Letters ausstellen, wobei die ASIC ihre Befugnis aus den Zweckbestimmungen des Australian Securities and Investments Commission Act 2001223 ableitet, Ermessensentscheide zu treffen, die der Erfüllung dieser Ziele dienen, und damit ihre Praxis in Regulatory Guide 108224 darlegt. Dabei erklärt die Behörde, dass sie gegen eine Person wegen eines bestimmten Sachverhalts oder Verhaltens zu einem bestimmten Zeitpunkt keine aufsichtsrechtlichen Massnahmen ergreifen wird. Dies kann sich auf in der Vergangenheit erfolgtes, aktuelles oder zukünftiges Verhalten beziehen, wobei der No-Action Letter widerrufbar ist. Nebst regulären No-Action Letters, welche an eine bestimmte Person adressiert werden, gibt es auch sogenannte Class No-Action Positions, welche für eine Personen- oder Produktkategorie ausgestellt werden können. Interessierte können bei der ASIC einen entsprechend formellen Antrag auf die Ausstellung eines No-Action Letter stellen, wobei die Ausstellung auch aus eigener Initiative der ASIC erfolgen kann. Ausgestellte No-Action Letters können publiziert werden.225
221 www.sec.gov > rules and regulations > shareholder proposals > reference materials > Rule14a-8.
222 www.investor.gov > introduction-investing > investing-basics > glossary > no-action letters.
223 www.legislation.gov.au > Australian Securities and Investments Commission Act 2001 > Art. 1.
224 www.asic.gov.au > regulatory resources > regulatory guides > RG 108 no-action letters.
225 www.asic.gov.au > regulatory resources > regulatory guides > RG 108 no-action letters > S.9.