Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/49: Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 265 Seiten

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USA

Sowohl Frühinterventionen als auch Stabilisierungspläne laufen in den USA unter dem Titel Prompt Corrective Actions243. Die Aufsichtsbehörden unterteilen in Schwierigkeit geratene Banken in drei Kategorien (namentlich unterkapitalisiert, signifikant unterkapitalisiert und kritisch unterkapitalisiert). Je nach Kategorie stehen verschiedene Massnahmen zur Verfügung. Unterkapitalisierte Banken müssen z. B. einen Plan vorlegen, wie sie Kapital wiederherstellen. Zudem kann ihr Zugang zum Fed Discount Window eingeschränkt werden oder ihr Wachstum begrenzt werden. Ist eine Bank signifikant unterkapitalisiert, so kann ein Bonusverbot ausgesprochen werden und es können Coupon-Zahlungen auf subordinierte Anleihen gestoppt werden oder risikoreiche Aktivitäten eingeschränkt werden. Kritisch unterkapitalisierte Banken müssen grundsätzlich in rechtliche Betreuung (Conservatorship) oder unter Zwangsverwaltung (Receivership) gesetzt werden. Dabei wird unterschieden zwischen diskretionären und obligatorischen Massnahmen.

Swiss Finish

Es besteht kein Swiss Finish im Sinne von Artikel 4 UEG. Die Änderungen stellen vielmehr eine konzeptionelle und funktionale Angleichung an international anerkannte Best Practices dar.

2.4.1 Abwicklung

Internationale Grundsätze

Auf internationaler Ebene bilden die Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions244 den Referenzrahmen für die Bankenabwicklung. Sie legen die wesentlichen Komponenten fest, die ein Abwicklungssystem umfassen muss: die Existenz einer unabhängigen Abwicklungsbehörde mit weitreichenden und rasch umsetzbaren Befugnissen; die Möglichkeit eines Bail-in, damit die Aktionärinnen und Aktionäre sowie die Gläubigerinnen und Gläubiger an Verlusten beteiligt werden; die Pflicht für Grossbanken, Stabilisierungs- und Abwicklungspläne zu erstellen (Living Wills); und Ex-ante-Mechanismen zur Finanzierung durch die Branche. Die Key Attributes sehen somit die Möglichkeit vor, eine geordnete Liquidation eines Finanzinstituts durchzuführen und dabei die Fortführung seiner kritischen Funktionen sicherzustellen. Für die Umsetzung werden verschiedene Instrumente genannt: die Errichtung eines Brückeninstituts (Bridge Institution), um vorübergehend die Fortführung der wichtigsten Aktivitäten sicherzustellen; die Veräusserung von Geschäftsbereichen (Sale of Business Tool) oder der Transfer von Aktiven und Passiven an einen Dritten; die Einrichtung einer Struktur zur Ausgliederung von Aktiven (Asset Separation Tool), mit der problematische Vermögenswerte isoliert werden sollen; und schliesslich der Bail-in, mit dem das ausfallende Institut rekapitalisiert wird, indem die Verluste von seinen Aktionärinnen und Aktionären und Gläubigerinnen und Gläubigern getragen werden. All diese Instrumente sollen sicherstellen, dass Banken

243 www.fdic.gov > Regulations > Examinations > Enforcement Actions > Chapter 5.

244 www.fsb.org > Publications > Policy Documents > Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions.