Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/49: Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 265 Seiten
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Aktionärinnen und Aktionäre sowie ungesicherte Gläubigerinnen und Gläubiger an den Verlusten beteiligt werden. Zur Finanzierung der Übertragung von Vermögenswerten kann die FDIC auf den Orderly Liquidation Fund zurückgreifen. Dabei handelt es sich um eine Kreditlinie des Finanzministeriums, die im Nachhinein durch Beiträge der Branche zurückgezahlt wird. All diese Massnahmen zielen darauf ab, sicherzustellen, dass kritische Funktionen weiterhin gewährleistet sind, ohne dass umgehend öffentliche Gelder bereitgestellt werden müssen.
Swiss Finish
Es besteht kein Swiss Finish im Sinne von Artikel 4 UEG. Die Änderungen stellen vielmehr eine konzeptionelle und funktionale Angleichung an international anerkannte Best Practices dar.
2.5 Einlegerschutz
Internationale Grundsätze
Die Principles249 der International Association of Deposit Insurers (IADI) enthalten keine Grundsätze bezüglich einer Auszahlung von Vorsorgegeldern.
EU, UK und USA
In der EU250, dem UK251 und den USA gibt es keine Regelung zur Auszahlung von Vorsorgegeldern.
Swiss Finish
Die Massnahmen stehen somit nicht in einem internationalen Kontext. Es gibt sie im Vergleich mit den hier geprüften Jurisdiktionen nur in der Schweiz. Sie stellen insofern einen Swiss Finish gemäss Artikel 4 UEG dar.
2.6 Zusammenarbeit der Behörden zur Prävention und Bewältigung von Fi-
nanzkrisen
Internationale Grundsätze
Der IWF, das FSB und die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) haben 2016 die länderspezifische Ausgestaltung der institutionellen Zuständigkeiten im Bereich Finanzstabilität evaluiert. Dabei wurden verschiedene Merkmale und Praktiken einer wirksamen makroprudenziellen Politik identifiziert.252 Die Untersuchung unterstreicht die grosse Bedeutung eines angemessenen institutionellen Rahmens für eine wirksame makroprudenzielle Politik. Essenziell sind im Weiteren Mechanismen zur
249 www.iadi.org > What we do > Policy > Core Principles for Effective Deposit Insurance Systems (November 2014).
250 Richtlinie 2014/49/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme, Artikel 8.
251 www.prarulebook.co.uk > Depositor Protection.
252 www.fsb.org >uploads > IMF/FSB/BIS (2016): Elements of Effective Macroprudential Policies – Lessons from International Experience.