Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/49: Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 265 Seiten

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ohne eine ausserordentliche Unterstützung aus staatlichen Mitteln abgewickelt werden können und gleichzeitig die Stabilität des Finanzsystems geschützt wird.

EU

In der EU beruht das Bankenabwicklungssystem auf der Richtlinie 2014/59/EU245 (Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD) sowie im Euroraum auf der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 zur Einrichtung des einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM)246. Wird eine Bank als ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend eingestuft, so wird der Abwicklungsbeschluss vom Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board, SRB) und den nationalen Abwicklungsbehörden gemeinsam getroffen, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Der Grundgedanke dahinter ist, dass eine geordnete Abwicklung vollzogen und dabei der Einsatz öffentlicher Gelder vermieden wird. Dafür stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, allen voran der Bail-in. Er verpflichtet die Aktionärinnen und Aktionäre sowie die Gläubigerinnen und Gläubiger, die Verluste durch die Umwandlung oder Annullierung ihrer Wertpapiere zu absorbieren. Es gibt weitere Instrumente wie die Unternehmensveräusserung (Sale of Business), die Errichtung eines Brückeninstituts (Bridge Institution) zur Weiterführung der kritischen Funktionen oder die Ausgliederung von Vermögenswerten (Asset Separation Tool), um notleidende Kredite zu isolieren. Die Anwendung dieser Instrumente wird, falls erforderlich, aus dem Einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF) finanziert, der im Voraus durch Beiträge von Kreditinstituten gespeist wird. Dieses Instrumentarium soll die Weiterführung der kritischen Dienstleistungen sicherstellen, die Finanzstabilität wahren und die Belastung für die Steuerzahlenden so gering wie möglich halten.

UK

Im Vereinigten Königreich stützt sich der Rahmen für die Bankenabwicklung hauptsächlich auf den Banking Act 2009, mit dem das Special Resolution Regime (SRR)247 eingeführt wurde. Dieses wurde im Anschluss an die Finanzkrise durch Reformen ergänzt und mit den Grundsätzen der Key Attributes des FSB in Einklang gebracht. Wird ein Institut als ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend eingestuft, so liegt die Entscheidung über die Einleitung eines Abwicklungsverfahrens bei der als

245 www.eur-lex.europa.eu > Directive 2014/59/EU of the European Parliament and of the Council of 15 May 2014 establishing a framework for the recovery and resolution of credit institutions and investment firms and amending Council Directive 82/891/EEC, and Directives 2001/24/EC, 2002/47/EC, 2004/25/EC, 2005/56/EC, 2007/36/EC, 2011/35/EU, 2012/30/EU and 2013/36/EU, and Regulations (EU) No 1093/2010 and (EU) No 648/2012, of the European Parliament and of the Council Text with EEA relevance.

246 www.eur-lex.europa.eu > Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010.

247 http://www.gov.uk> Home > Business and industry > Financial services > Banking act 2009 : special resolution regime code of practice (revised July 2025).