Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/49: Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 265 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 89Fedlex · Erläuternder Bericht
Abwicklungsbehörde fungierenden Bank of England in Abstimmung mit der PRA und dem Finanzministerium (HM Treasury). Ziel ist es, eine geordnete Abwicklung durchzuführen, mit der die Weiterführung der kritischen Funktionen gewährleistet ist, ohne dass auf eine ausserordentliche Unterstützung aus staatlichen Mitteln zurückgegriffen werden muss. Zu diesem Zweck sieht die britische Regelung eine Reihe von Instrumenten vor, die mit den auf internationaler Ebene etablierten Instrumenten vergleichbar sind. Der Bail-in spielt dabei eine zentrale Rolle. Er ermöglicht es, die Aktionärinnen und Aktionäre sowie die Gläubigerinnen und Gläubiger durch die Umwandlung oder Annullierung ihrer Forderungen an den Verlusten zu beteiligen. Es können auch andere Instrumente zum Einsatz kommen, beispielsweise die Veräusserung des gesamten Bankgeschäfts oder bestimmter Geschäftsbereiche (Sale of Business), die Errichtung einer Brückenbank als Tochtergesellschaft der Bank of England (Bridge Bank) oder die Ausgliederung von Vermögenswerten (Asset Separation Tool), um die problematischen Vermögenswerte zu isolieren. Die Umsetzung dieser Instrumente beruht zum Teil darauf bzw. setzt voraus, dass genügend Kapital zur Absorption von Verlusten (MREL) im Voraus vorhanden ist. Dieses müssen die Institute, welche die Bail-in-Abwicklungsstrategie gewählt haben, vorhalten. Darüber hinaus gibt es seit Januar 2025 einen Rekapitalisierungsmechanismus für Banken, die weder Bail-in-Instrumente noch andere Gone-Concern-Mittel ausgegeben haben (insbesondere kleine und mittelgrosse Banken). Dieser Mechanismus stützt sich auf das Einlagensicherungssystem (Financial Services Compensation Scheme, FSCS) und kann als Finanzierungsmechanismus für die geordnete Abwicklung der ausfallenden Bank genutzt werden, wenn dadurch die Abwicklungsziele besser gewährleistet sind als bei einer Insolvenz mit Rückerstattung der Einlagen. Allfällige Kosten in diesem Zusammenhang fordert das FSCS nach einer Krise von der Branche zurück. Grössere Banken, die sich für die Abwicklungsstrategie des Bail-in oder der «Unternehmensveräusserung» entschieden haben, müssen im Rahmen des Resolvability Assessment Framework (RAF) nachweisen, dass sie tatsächlich abgewickelt werden können. Das gesamte System zielt darauf ab, eine geordnete Abwicklung sicherzustellen, die Finanzstabilität zu wahren und den Rückgriff auf öffentliche Mittel zu vermeiden.
USA
In den USA stützt sich der Rahmen für die Bankenabwicklung auf den Titel II des Dodd-Frank Act248 (Orderly Liquidation Authority). Bei einem drohenden Ausfall eines systemrelevanten Finanzinstituts wird die FDIC als Abwicklungsbehörde (Receiver) eingesetzt. Die Strategie zielt darauf ab, einen staatlichen Bail-out zu vermeiden und eine geordnete Abwicklung (orderly liquidation) sicherzustellen und dabei die Finanzstabilität zu wahren. Der FDIC stehen dafür mehrere Instrumente zur Verfügung. Sie kann sämtliche oder einen Teil der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einer Brückenbank (Bridge Financial Company) übertragen, gesunde Vermögenswerte veräussern oder durch die Umwandlung oder Annullierung von Forderungen einen Bail-in vornehmen. Das Bail-in-Instrument bildet den Kern des Systems, da es die Rekapitalisierung des ausfallenden Instituts dadurch ermöglicht, dass die
248 www.law.cornell.edu > LII > U.S. Code > Title 12> Chapter 53 > Subchapter II > § 5381.