Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/49: Änderung des Bankengesetzes (Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der parlamentarischen Untersuchungskommission) · 265 Seiten

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USA

Die Aufgaben des Financial Stability Oversight Council sind die Identifikation von Finanzstabilitätsrisiken für die USA und Reaktion auf diese sowie die Förderung der Marktdisziplin und die Stärkung der Behördenzusammenarbeit. Die Finanzmarktaufsichtslandschaft in den USA ist im internationalen Vergleich sehr fragmentiert, da thematische, bundesstaatliche und nationale Aufsichtsbehörden mit teilweise überlappenden Verantwortlichkeitsbereichen bestehen. Eine Bank kann deshalb von verschiedenen geografischen und thematischen Aufsichtsbehörden gleichzeitig beaufsichtigt sein, was eine effiziente Behördenzusammenarbeit umso notwendiger macht. Regulierungs- oder Weisungsbefugnisse hat der Rat nicht, kann aber Empfehlungen an die Mitgliedsbehörden oder die US-Judikative aussprechen, wenn er die Finanzstabilität als gefährdet erachtet. Mitglieder sind das Finanzministerium, die Zentralbank (Federal Reserve) und die wichtigsten US-Finanzmarktaufsichtsbehörden sowie weitere Behörden, diese allerdings ohne Stimmrecht. Entscheide werden, je nach Geschäftskategorie, mit einfachem oder qualifiziertem Mehrheitsentscheid gefällt; die Entscheide und Protokolle der Sitzungen sind öffentlich und es wird ein Jahresbericht publiziert. Der Rat wird von einem Sekretariat unterstützt, das bei Bedarf weitere Unterstützung von Ministerien und Behörden beiziehen kann.256

Einordnung

Die Zuständigkeiten im Bereich der Finanzstabilität (mikro- und makroprudenzielle Aufsicht, Sanierung und Abwicklung, LoLR) sind in den verschiedenen Jurisdiktionen unterschiedlich ausgestaltet. Es besteht keine Einheitslösung und das institutionelle Modell der Kompetenzverteilung und Zusammenarbeit ist nicht Gegenstand von internationalen Standards. Die in der Schweiz neu geregelten Gremien zur Zusammenarbeit, der Finanzstabilitätsrat und der Finanzstabilitätsausschuss, sind mit den ausländischen Ansätzen vergleichbar, wenn auch weniger formal mit weniger Kompetenzen ausgestattet und ohne operative Unterstützung sowie gemeinsamer Rechenschaft. Damit ist der institutionelle Rahmen der Schweiz insgesamt schlanker, vermeidet Doppelspurigkeiten und berücksichtigt die Unabhängigkeit der FINMA und der SNB.

Swiss Finish

Es besteht kein Swiss Finish gemäss Artikel 4 UEG, da die Massnahmen lediglich die Behörden selbst betreffen.

Das UEG ist im vorliegenden Themenbereich nicht zu prüfen, weil diese Regulierung die Volkswirtschaft oder Unternehmen nicht direkt betrifft.

256 https://www.congress.gov/bill/111th-congress/house-bill/4173/text (Subtitle A - Financial Stability Oversight Council).