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Vernehmlassung 2026/50: Änderung der Liquiditätsverordnung (Vorbereitungsanforderungen für den Bezug von Liquiditätsunterstützung bei Zentralbanken) · 14 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Gliederungstitel nach Art. 20b
2. Abschnitt: Besondere Liquiditätsanforderungen: Grundanforderungen
Gliederungstitel nach Art. 24
2a. Abschnitt: Besondere Liquiditätsanforderungen: Institutsspezifische Zusatzanforderungen
Gliederungstitel nach Art. 25a
2b. Abschnitt: Besondere Vorbereitungsanforderungen
Art. 25b Abzudeckende Risiken
Systemrelevante Banken müssen zusätzlich zu den Anforderungen nach dem 3. Kapitel sowie dem 1.–2a. Abschnitt des 4. Kapitels ausreichende Vermögenswerte vorbereiten, um den zusätzlichen Liquiditätsbedarf aufgrund folgender Risiken zu decken:
a. Risiko eines erhöhten Abflusses von Einlagen aufgrund eines Abzugsverhaltens von Privatkundinnen und Privatkunden sowie Kleinunternehmen, das jenem von Nicht-Finanzinstituten entspricht;
b. Risiko eines erhöhten Abflusses von operativen Einlagen von Geschäfts- oder Grosskunden für die Kalendertage 1–30, das jenem eines erhöhten Abflusses von nicht-operativen Einlagen entspricht;
c. Risiko von Abflüssen für die Kalendertage 31–90, die über die Abflüsse nach Artikel 23 Absatz 2 hinausgehen, aufgrund eines rascheren Abzugs von Einlagen;
d. Risiko von tieferen Zuflüssen aus vertraglichen Forderungen gegenüber Privatkundinnen und Privatkunden, Kleinunternehmen, Nicht-Finanzinstituten und anderen juristischen Personen aufgrund der Erneuerung von Krediten für die Kalendertage 1–30;
e. Risiken von tieferen Zuflüssen aus vertraglichen Forderungen gegenüber Finanzinstituten mit Ausnahme gruppeninterner Gegenparteien aufgrund der Erneuerung von Einlagen für die Kalendertage 1–30 und der Erneuerung von unbesicherten Ausleihungen für die Kalendertage 31–90.
Art. 25c Berechnung des zusätzlichen Liquiditätsbedarfs
Für die Berechnung des zusätzlichen Liquiditätsbedarfs zur Erfüllung der besonderen Vorbereitungsanforderungen sind die Ab- und Zuflusskategorien je Risiko nach Artikel 25b mit den massgeblichen Ab- und Zuflussraten nach den Anhängen 9 und 10 zu gewichten und vom Resultat die folgende Liquidität abzuziehen: