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Vernehmlassung 2026/50: Änderung der Liquiditätsverordnung (Vorbereitungsanforderungen für den Bezug von Liquiditätsunterstützung bei Zentralbanken) · 14 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang 10 (Art. 25c)

Mittelzuflüsse und Zuflussraten bei systemrelevanten Banken für die Vorbereitung von Vermögenswerten für den Bezug von Liquiditätsunterstützung bei Zentralbanken

Zuflusskategorien Zuflussrate

(in Prozent)

1. Risiko gemäss Artikel 25b Buchstabe d

1.1 Innert 30 Kalendertagen fällig werdende vertragliche For- 0

derungen gegenüber Privatkundinnen und Privatkunden,

Kleinunternehmen, Nicht-Finanzinstituten und allen ande-

ren juristischen Personen aus anderen Geschäften als jenen

nach Anhang 3 Ziffern 1 bis 4

2. Risiko gemäss Artikel 25b Buchstabe e

2.1 Innert 30 Kalendertagen fällig werdende Einlagen bei Fi- 0

nanzinstituten nach Anhang 1a mit Ausnahme von Einla-

gen bei gruppeninternen Gegenparteien und Einlagen be-

treffend Geschäfte nach Anhang 3 Ziffern 1 bis 4

2.2 Vertragliche Forderungen mit einer Restlaufzeit oder Kün- 0

digungsfrist von 31 bis 90 Kalendertagen aus unbesicher-

ten Ausleihungen gegenüber Finanzinstituten nach An-

hang 1a mit Ausnahme von Forderungen gegenüber

gruppeninternen Gegenparteien und von Forderungen aus

in der Berichtsperiode fällig werdenden Zuflüssen aus

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