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Vernehmlassung 2026/50: Änderung der Liquiditätsverordnung (Vorbereitungsanforderungen für den Bezug von Liquiditätsunterstützung bei Zentralbanken) · 14 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang 9 (Art. 25c)

Mittelabflüsse und Abflussraten bei systemrelevanten Banken für die Vorbereitung von Vermögenswerten für den Bezug von Liquiditätsunterstützung bei Zentralbanken

Abflusskategorien Abflussrate

(in Prozent)

1. Risiko gemäss Artikel 25b Buchstabe a

1.1 Einlagen von Privatkundinnen und Privatkunden mit einem

Volumen bis 1,5 Mio. Franken und von Kleinunternehmen mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von bis zu 30 Kalendertagen 1.1.1 Stabile Einlagen20

1.1.2 Weniger stabile Einlagen30

1.2 Einlagen von Privatkundinnen und Privatkunden mit einem40

Volumen über 1,5 Mio. Franken mit einer Restlaufzeit

oder Kündigungsfrist von bis zu 30 Kalendertagen

2. Risiko gemäss Artikel 25b Buchstabe b

2.1 Operative Einlagen aller Gegenparteien, die vollständig20

durch die Einlagensicherung gedeckt sind

2.2 Operative Einlagen aller Gegenparteien, die nicht vollstän- 40

dig durch die Einlagensicherung gedeckt sind

3. Risiko gemäss Artikel 25b Buchstabe c

3.1 Sicht- und Termineinlagen von Privatkundinnen und Pri-

vatkunden mit einem Volumen bis 1,5 Mio. Franken und

von Kleinunternehmen mit einer Restlaufzeit oder Kündigungsfrist von bis zu 30 Kalendertagen, die nicht in den ersten 30 Kalendertagen abgezogen werden 3.1.1 Stabile Einlagen20

3.1.1 Weniger stabile Einlagen25

3.2 Sicht- und Termineinlagen mit einer Restlaufzeit oder27

Kündigungsfrist von bis zu 30 Kalendertagen, die nicht in

den ersten 30 Kalendertagen abgezogen werden, von Pri-

vatkundinnen und Privatkunden mit einem Volumen über

1,5 Mio. Franken, einschliesslich operativer Einlagen und

Einlagen von Nicht-Finanzinstituten, Zentralregierungen,

Zentralbanken, untergeordneten Gebietskörperschaften

und sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften so-

wie multilateralen Entwicklungsbanken