Vernehmlassungsvorlage - LwG

Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 11 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 10Fedlex · Vorlage

Landwirtschaftsgesetz

Anhang (Ziff. II)

Änderung anderer Erlasse

Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

1. Bundesgesetz vom 4. Oktober 19856 über die landwirtschaftliche Pacht

Art. 45a Rückforderung überhöhter Pachtzinse

1Der Pächter oder die Pächterin kann während der Dauer des Pachtvertrags nicht auf Ansprüche aus während der Pacht überhöht bezahltem Pachtzins verzichten. Diese Ansprüche verjähren während der Dauer des Pachtvertrags nicht.

2Nach Beendigung des Pachtvertrags können die Ansprüche innert eines Monats nach Vertragsende schriftlich gegenüber der Verpächterin oder dem Verpächter geltend gemacht werden

3Vereinbarungen, die einen Verzicht auf die Ansprüche vorsehen oder die Geltendmachung ausschliessen, sind nichtig, es sei denn sie wurden nach Beendigung des Pachtvertrags ausdrücklich und schriftlich erklärt und der Pächter oder die Pächterin wurde zuvor über die rechtlichen Folgen belehrt.

Art. 60c Übergangsbestimmung zur Änderung vom ...

Artikel 45a findet keine Anwendung auf Pachtverträge, die vor Inkrafttreten der Änderung vom … abgeschlossen wurden.

2. Bundesgesetz vom 30. September 20227 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit

Art. 4 Abs. 1 Bst. d

1Zur Erreichung der Verminderungsziele nach Artikel 3 Absätze 1 und 3 sind die Treibhausgasemissionen in der Schweiz in den folgenden Sektoren gegenüber 1990 mindestens wie folgt zu vermindern:

d. im Sektor Landwirtschaft:

1. bis 2040: um 30 Prozent,

2. bis 2050: um 40 Prozent.

6 SR 221.213.2

7 SR 814.310