Vernehmlassungsvorlage - LwG
Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 11 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 6Fedlex · Vorlage
Landwirtschaftsgesetz
stimmte Arten und Qualitätsniveaus von Biodiversitätsförderflächen die Beiträge aufgrund des Ergebnisses ausgerichtet werden, und die entsprechenden Indikatoren festlegen.
Art. 75 Abs. 2
2Der Bundesrat legt fest, welche Produktionsformen gefördert werden. Er kann vorsehen, dass für bestimmte Produktionsformen die Beiträge aufgrund des Ergebnisses ausgerichtet werden, und die entsprechenden Indikatoren festlegen.
Art. 77
Aufgehoben
Art. 87a Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. d Ziff. 1a
1Der Bund kann unterstützen:
d. folgende zusätzliche Strukturverbesserungsmassnahmen:
1a. der Erwerb gemeinschaftlich eingesetzter landwirtschaftlicher Maschinen und Fahrzeuge zur Förderung einer besonders umweltfreundlichen landwirtschaftlichen Produktion,
Art. 88 Abs. 2 Bst. a und c
2Gemeinschaftliche Massnahmen werden unterstützt, wenn folgende Betriebe massgebend betroffen sind:
a. mindestens zwei Betriebe mit einem Arbeitsaufkommen nach Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe a oder Absatz 2 Buchstabe a;
c. ein gewerblicher Kleinbetrieb, der die Verarbeitung der ersten Stufe oder Maschinenarbeit für die landwirtschaftliche Pflanzenproduktion ausführt.
Art. 89 Abs. 1 Bst. a und f
1Einzelbetriebliche Massnahmen werden unterstützt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
a. Der Betrieb bietet, allenfalls zusammen mit einem nichtlandwirtschaftlichen Erwerb, längerfristig eine Existenz und erfordert ein Arbeitsaufkommen von mindestens 1,5 Standardarbeitskräften in der Talzone und mindestens 1,0 Standardarbeitskräften im Berg- und Hügelgebiet.
f. Der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin verfügt über eine Ausbildung, die die Anforderungen nach Artikel 70a Absätze 1 Buchstabe h und 3 Buchstabe bbiserfüllt.