Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten
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Entwicklung und Betrieb digitale Dienste (EDZ, Nachhaltigkeitsindikatoren-System)
Die Aufwendungen des BLW für die Entwicklung und den Betrieb von digitalen Diensten belaufen sich für die Jahre 2030 und 2033 auf anfänglich 7 Millionen Franken pro Jahr (hauptsächlich für die Entwicklung) und im Anschluss 3,5 Millionen Franken pro Jahr (hauptsächlich für den Betrieb). Darin enthalten sind sowohl die Aufwendungen für die Umsetzung von ergebnisorientierten Direktzahlungen als auch die Unterstützung des Bundes für einen digitalen Dienst für die Erfassung und die Berechnung von Nachhaltigkeitsindikatoren. Diese Mittel sind erforderlich, um die in der Agrarpolitik vorgesehenen Digitalisierungsmassnahmen wirksam umzusetzen. Die Aufwendungen für die Umsetzung des Transformationsprogramms DigiAgriFoodCH (z. B. Plattform agridata.ch; vorgesehene Kofinanzierung des Betriebs durch Bund und Kantone) werden über die bereits in der Finanzplanung vorgesehenen Mittel separat finanziert.
Monitoringsysteme
Der Bund soll während der Umsetzung der Zielvereinbarungen das Monitoring und die Berichterstattung sicherstellen. Dafür ist ein sicheres und einfach anwendbares Datenerfassungs- und Analysesystem wichtig. Die Synergien mit dem Nachhaltigkeitsindikatoren-System der Branche sollen ausgeschöpft werden. Dennoch sind für den Aufbau rund 1,5 Millionen Franken und für den laufenden Betrieb und Unterhalt bzw. Weiterentwicklung mit 0,7 Millionen Franken pro Jahr inkl. externes Mandat für die Auswertung und Analyse der Daten zu rechnen.
Nachhaltiger Pflanzenschutz
Die Umsetzung verschiedener Massnahmen der Strategie für einen nachhaltigen Schutz der Kulturen 2035 (vgl. Ziff. 3.1.6.1) erfordert finanzielle Mittel von insgesamt von 8 Millionen Franken pro Jahr im Funktionsaufwand des BLW. Davon entfallen eine Million Franken auf den Betrieb der Monitoring-Plattform zum Stand der Schutzmöglichkeiten sowie auf die Erhebung zusätzlicher Informationen, 3,5 Millionen Franken auf die Vergabe gezielter Aufträge zur Entwicklung und Etablierung neuer Lösungen in der Praxis (Art. 116 und 119 LwG), eine Million auf die Erarbeitung ganzheitlicher kulturspezifischer Bekämpfungsstrategien, 1,5 Millionen Franken auf die Bereitstellung neuer Entscheidungshilfen sowie eine Million Franken auf die Förderung der klassischen biologischen Bekämpfung.
Pflanzengesundheit
Für die Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu neuen relevanten Schädlingen und Krankheiten von Pflanzen (Artikel 153 und 153a LwG) sind zusätzliche Mittel im Funktionsaufwand des BLW in der Höhe von 0,5 Millionen Franken pro Jahr notwendig.
Die vorgeschlagene Änderung in Artikel 156 LwG (Abfindung für Schäden) führt voraussichtlich nicht zu einem erhöhten Finanzbedarf. Die Kantone und das BLW setzen die Norm bereits heute nach dem Gesetzeszweck und im Sinne einer angemessenen, fairen und verhältnismässigen Entschädigung um.
Forschungsbeiträge (ohne Agroscope)
Für die Weiterentwicklung des Ernährungssystems leistet die Forschung einen wichtigen Beitrag in Bereichen wie bspw. der Digitalisierung oder der Förderung von pflanzlichen Kulturen zur direkten menschlichen Ernährung. Demgegenüber stehen sinkende Ausgaben bei den Finanzhilfen an private Forschungsinstitutionen von gesamtschweizerischer Bedeutung (insbesondere FiBL). Es sind daher zusätzliche Finanzmittel von einer Million Franken pro Jahr notwendig.
Gesamthaft erfordert die Umsetzung der AP30+ eine Erhöhung des Funktionsaufwandes des BLW von 67,2 Millionen Franken. Der Bundesrat wird im Rahmen des Entscheids zum Entwicklungsrahmen 2029-2030 im Januar 2028 entscheiden, inwieweit dieser finanzielle Mehrbedarf sowie der personelle Mehrbedarf gemäss Ziffer 6.1.1 über zusätzliche Mittel finanziert werden kann und in welchem Umfang das WBF interne Kompensationen und/oder Abstriche bei der Umsetzung der neuen Aufgaben vornehmen muss.