Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten
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Gewässerraum, Lebensmittelverschwendung, Tiergesundheit, Antibiotikaeinsatz, Regionalpolitik, Raumplanung):
Boden
Um den Umgang mit Böden nachhaltig zu gestalten, hat der Bundesrat im Jahr 2020 die “Bodenstrategie Schweiz” erarbeitet. Die Vision dieser Strategie ist es, die Funktionen der Böden dauerhaft zu gewährleisten, damit auch zukünftige Generationen diese nach ihren Bedürfnissen nutzen können.
Damit dereinst einheitliche Bodeninformationen vorliegen, hat der Bundesrat 2023 das UVEK und das WBF beauftragt, bis Ende 2028 Vorbereitungsarbeiten für eine schweizweite Bodenkartierung zu leisten. Neben methodischen Fragestellungen sollten dabei auch rechtliche und finanzielle Aspekte in Zusammenarbeit mit den Kantonen geklärt werden.
In der Antwort auf das Postulat 19.3639 Bourgeois hat der Bundesrat 2023 festgehalten, dass agrarpolitische Instrumente zur Steigerung und Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit eine sinnvolle Alternative zum CO2-Kompensationsmechanismus darstellen. Als Massnahmen wurden unter anderem die Erstellung von Entscheidungshilfen zur zukünftigen Nutzung organischer Böden und zur optimalen Humusbewirtschaftung beschlossen, sowie die Festlegung von Referenzwerten für die organische Bodensubstanz in mineralischen Landwirtschaftsböden, welche bis Ende 2027 vorliegen sollten.
Die «Nationale Bodenbeobachtung» wird seit 2025 in verschiedenen Modulen von unterschiedlichen Auftragnehmern durchgeführt. Neu werden auch PFAS-Rückstände im Messnetz bestimmt. Aufgrund der Motion 22.3929 Maret werden noch dieses Jahr Grenzwerte für die Beurteilung der gemessenen PFAS-Rückstände festgelegt. Der Bundesrat hat im Mai 2026 beschlossen, zur finanziellen Unterstützung von Landwirtschaftsbetrieben, die wegen PFAS-Belastungen erhebliche finanzielle Einbussen erleiden, ein zeitlich befristetes Spezialgesetz zu erarbeiten und dieses im zweiten Quartal 2027 in die Vernehmlassung zu geben.
Wasser und Gewässerraum
Seit 2023 haben die Kantone die Befüll- und Waschplätze von Spritzgeräten mindestens einmal innerhalb von vier Jahren zu erheben und zu kontrollieren (Art. 47a GSchV). Mängel sind innerhalb von zwei Jahren zu beheben.
Die Kantone müssen den Gewässerraum entlang von Flüssen, Bächen und Seen festlegen und in der kantonalen Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigen (Art. 36a, GSchG, seit 2011). Damit wird die extensive Nutzung des Gewässerraums eigentümerverbindlich festgelegt. Zwischen Ende 2019 und März 2023 ist der Anteil der Gemeinden, die den Gewässerraum eigentümer- oder behördenverbindlich festgelegt haben, von 37 auf 58 Prozent gestiegen.
Für 19 Pestizidwirkstoffe wurde 2020 der Grenzwert von 0.1 μg/l durch ökotoxikologisch basierte Grenzwerte ersetzt. Seit 2023 ist die Regelung in Kraft, dass die Zulassung für Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte überprüft werden muss, wenn die Grenzwerte wiederholt und verbreitet überschritten werden. Im Rahmen der Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung 2025 erfolgte eine weitere Annäherung des Zulassungsverfahrens an die Europäische Union (EU). Um die Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes einzuhalten, sind Ausnahmen vorgesehen.
Die Motion 20.3625 Zanetti verlangt einen wirksamen Trinkwasserschutz durch die Bestimmung der Zuströmbereiche für Grundwasserfassungen im öffentlichen Interesse sowie anderer Grundwasserfassungen, bei welchen die Gefahr einer Verunreinigung besteht, durch die Kantone. Im ersten Quartal 2026 fand die Vernehmlassung der entsprechenden Änderung des Gewässerschutzgesetzes statt. Mit der Bezeichnung der Zuströmbereiche wird klar, wo Pflanzenschutzmittel, die zu Abbauprodukten im Grundwasser mit Konzentrationen von über 0,1 μg/l führen, nicht eingesetzt werden dürfen. Ausserdem werden mit den Zuströmbereichen die Gebiete bekannt sein, in welchen die Kantone Massnahmen ergreifen müssen, falls die Nitratkonzentration im Grundwasser zu hoch ist. Entsprechende Massnahmen der Landwirtschaft gilt der Bund im Gewässerschutzprogramm gemäss Artikel 62a Gewässerschutzgesetz ab, sofern diese wirtschaftlich nicht tragbar sind
Für Regionen, in denen Wasserknappheit ein Thema ist, stehen seit 2017 Praxisgrundlagen zum Wasserressourcenmanagement zur Verfügung. Diese Grundlagen werden bisher nur in wenigen Kantonen