Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten

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diesem Hintergrund sollen bestehende Massnahmen und Zuständigkeiten besser aufeinander abgestimmt werden, um Lücken zu schliessen und Synergien zu nutzen. Die Einbindung weiterer Stakeholder wie Wissenschaft und Beratung ist dabei zentral. Erst wenn es keine differenzierten Branchenlösungen geben kann, stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit einer finanziellen staatlichen Intervention; diese muss dabei immer risikospezifisch bewertet werden.

In der AP30+ sind folgende Massnahmen vorgesehen, die einen Beitrag zum Risikomanagement leisten:

− Unterstützung einer Klimaberatung (Ziffer 3.1.5.2)

− Aufbau und Betrieb einer Monitoring-Plattform (Ziffer 3.1.6.1)

− Informationskampagnen zu Schadorganismen (Ziffer 3.1.6.2)

− Abfindungen für Schäden (Ziffer 3.1.6.3)

Strategie Strukturverbesserungen 2030+

Vgl. Ziffer 1.5.3 Zahlungsrahmen 2026–2029.

1.5.5 Weitere Massnahmen ausserhalb der Agrarpolitik

Neben der Agrarpolitik leisten auch Massnahmen ausserhalb der Agrarpolitik (andere Politikfelder des Bundes, Kantone, Städte) und freiwillige Engagements der Branche (Unternehmen, Verbände, NGOs) Beiträge zur Zielerreichung. In einer Studie wurden die politisch besonders relevanten Zielbereiche mit grossem Potenzial für Beiträge ausserhalb der Agrarpolitik untersucht, d. h. für Klima, Biodiversität, Nährstoffe, nachhaltiger Pflanzenschutz und Konsum12.

Bund und Kantone leisten gemäss Bericht insbesondere in folgenden Zielbereichen einen wichtigen Beitrag zur Annäherung an die langfristigen Ziele:

− Erneuerbare Energieproduktion, z. B. Förderinstrumente und Beratungen;

− Nachhaltiger Pflanzenschutz, z. B. Aktionsplan Pflanzenschutzmittel, Zulassungen durch das Bun-

desamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen;

− Reduktion von Nährstoffverlusten, z. B. kantonale Massnahmenpläne zur Ammoniakminderung; − Förderung der Biodiversität, z. B. kantonale Förderprogramme und Strategien.

Private Akteurinnen und Akteure wie Verbände, Unternehmen und NGOs wiederum tragen wesentlich zur Zielerreichung in folgenden Bereichen bei:

− Reduktion der Treibhausgasemissionen, z. B. durch Zielvereinbarungen und Richtlinien von Bran-

chenverbänden wie Bio Suisse oder IP-Suisse;

− Nachhaltiger Pflanzenschutz, z. B. durch Zielvereinbarungen: swisspatat, Schweizer Zuckerrüben-

verband, Schweizer Obstverband;

− Reduktion von Nährstoffverlusten, z. B. über Zielvereinbarungen: Schweizerischer Schweinezucht-

und Schweineproduzentenverband, Vereinigung der Schweizer Eierproduzenten, Schweizer Geflügelproduzentenverband;

− Förderung der Biodiversität, z. B. über Labelanforderungen oder Projekte von NGOs;

− Nachhaltiger Konsum, z. B. durch Aktivitäten des Detailhandels.

Die Studie kommt zum Schluss, dass die Aktivitäten ausserhalb der Agrarpolitik in den untersuchten Zielbereichen wertvolle Beiträge leisten. Gleichwohl dürfte ihre Wirkung nicht so stark sein, dass sie insgesamt den erwarteten Trend grundlegend beeinflussen (vgl. Ziff. 1.6).

Auf die Beiträge von Massnahmen im Politikfeldern des Bundes ausserhalb der Agrarpolitik wird im Folgenden näher eingegangen. Neben den im Rahmen der oben erwähnten Studie untersuchten Themenfeldern werden auch Entwicklungen in weiteren Themenfeldern beleuchtet (Boden, Wasser und

12 Infras (2025), Beiträge von Akteurinnen und Akteuren ausserhalb der Agrarpolitik zu den agrarpolitischen Zielen, Zürich