Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten
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um insbesondere die Wirksamkeit und die Effizienz der Arbeiten im Rahmen der Programmvereinbarungen und Sektoralpolitiken zu erhöhen. Dazu füllt er Wissenslücken, testet vielversprechende Ansätze in Pilotanwendungen und entwickelt Konzepte für die Umsetzung.
Der Aktionsplan enthält Massnahmen des BAFU und von sechs anderen Bundesämtern. Das BLW verantwortet zwei Massnahmen. Die Massnahme «Ökosystemleistungen in der Landwirtschaft» beinhaltet die Prüfung von konkreten Vorschlägen zur Umsetzung der landwirtschaftlichen Aspekte der Motionen zum Insektensterben 19.3207 Guhl, 20.3010 UREK-N und 23.4028 Hegglin im Rahmen der AP30+. Negative Auswirkungen der Bewirtschaftung sollen vermindert und die Ökosystemleistungen der Landwirtschaft gestärkt werden. Die Massnahme «Biodiversitätsförderflächen der Landwirtschaft» beinhaltet die Prüfung verschiedener Stossrichtungen und das Entwickeln von konkreten Vorschlägen zur Stärkung der Biodiversitätsförderung in der Landwirtschaft im Rahmen der AP30+. Die Vorschläge sollen die Effektivität und die Effizienz der Biodiversitätsbeiträge weiter erhöhen. Die Eckwerte beider Massnahmen werden mit der vorliegenden Unterlage in die Vernehmlassung gegeben.
Pflanzenschutz
Die Optimierung des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel im Rahmen der Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung ist am 1. Dezember 2025 in Kraft getreten. Damit können Pflanzenschutzmittel künftig in einem vereinfachten Verfahren zugelassen werden, wenn sie bereits in einem Nachbarland bewilligt sind. Die Sicherheit und Wirksamkeit der Mittel bleiben auf dem gleichen Niveau, da die Nachbarländer dieselben Anforderungen stellen wie die Schweiz. Die Auflagen für die Anwendung erlassen weiterhin die Schweizer Behörden, spezifisch zugeschnitten auf die hiesigen Gegebenheiten. Um den Schutz des Trinkwassers zu gewährleisten, nimmt die Schweiz beim Gewässerschutz weiterhin eigene Beurteilungen vor. Künftig sind Pflanzenschutzmittel zudem befristet zugelassen. Dadurch werden sie regelmässig auf Basis der aktuellen Zulassungsanforderungen überprüft. Die Genehmigungen für Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln übernimmt die Schweiz schon heute aus der EU, jedoch zeitlich versetzt. Neu gelten sie unverzüglich als genehmigt, sobald sie in der EU zugelassen sind. Im Gegenzug sind Wirkstoffe, die in der EU nicht mehr genehmigt sind, auch in der Schweiz mit sofortiger Wirkung nicht mehr zugelassen, ohne Möglichkeit einer Ausnahme. Durch die Neuerungen können Produzentinnen und Produzenten künftig rascher die gleichen, modernen Produkte einsetzen wie ihre Mitbewerber im grenznahen Ausland.
Lebensmittelverschwendung
Der Bundesrat hat am 6. April 2022 den Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung verabschiedet. Dieser richtet sich an alle Unternehmen und Organisationen der Lebensmittelwirtschaft entlang der Liefer- bzw. Wertschöpfungsketten sowie an Bund, Kantone und Gemeinden. Mit dem Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung werden drei Ziele verfolgt:
1. Halbierung der Menge an vermeidbaren Lebensmittelverlusten in der Schweiz bis 2030 gegenüber
2017
2. Definition von branchenspezifischen Reduktionszielen gemeinsam mit den Branchen
3. Grösstmögliche Reduktion der Umweltbelastung der vermeidbaren Lebensmittelverluste durch die
entsprechende Ausgestaltung und Priorisierung der Massnahmen
Der Aktionsplan ist in zwei Phasen gegliedert. Die erste Phase (2022 bis 2025) umfasste sieben eigenverantwortliche Massnahmen der Wirtschaft, fünf Massnahmen der öffentlichen Hand und zwei Massnahmen zu Information und Bildung. Die Zwischenbilanz zeigt, dass über die gesamte Wertschöpfungskette betrachtet die Schweiz nicht auf Kurs ist: Für eine Halbierung der Verluste bis 2030 wären bis 2025 rund 25 Prozent Reduktion nötig. Die Reduktion seit 2017 wird aber nur auf 5 Prozent geschätzt. Gemäss Zwischenbericht vom Mai 2026 setzt der Bundesrat für die zweite Phase (2026 bis 2030) weiterhin auf freiwillige, eigenverantwortliche Initiativen. So sollen noch mehr Akteure als bisher in den Aktionsplan und seine Massnahmen eingebunden werden. Weiter geht es darum, die Datengrundlagen, beispielsweise in der Landwirtschaft, zu verbessern und die Haushalte für die Thematik der Lebensmittelverluste vermehrt zu sensibilisieren.