Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten

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− Plattform “Beratung von Bauernfamilien in schwierigen Situationen”

Die 2013 von AGRIDEA gegründete Plattform “Beratung von Bauernfamilien in schwierigen Situationen” ist ein Netzwerk von Beratungskräften sowie Mitarbeitenden von Branchenorganisationen und Hochschulen, die sich in ihrer Tätigkeit direkt oder indirekt mit schwierigen Situationen bei Bauernfamilien befassen. Die Plattform macht Herausforderungen in der Beratung sichtbar und kommuniziert erkannte Verbesserungspotenziale proaktiv.

1.5.3 Zahlungsrahmen 2026–2029

Das Parlament hat den Zahlungsrahmen Produktionsgrundlagen 2026-2029 gegenüber der Vorperiode um 135 Millionen Franken erhöht (+24 %). Die Mehrmittel sollen die Landwirtschaft bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützen und damit die Resilienz der Lebensmittelversorgung und die Ernährungssicherheit langfristig verbessern. Die Strukturverbesserungsbeiträge steigen stufenweise von 87 auf 117 Millionen Franken pro Jahr (+ 34 %). Sie werden gemäss Strategie Strukturverbesserungen 2030+ (SV2030+) des BLW7 vor allem für landwirtschaftliche Transportinfrastrukturen, die Steuerung des Bodenwasserhaushalts sowie für Massnahmen zur Förderung einer tier-, landschafts-, klima- und umweltfreundlichen Produktion eingesetzt. Ebenfalls erhöht wurden in diesem Zahlungsrahmen die Mittel für Züchtungs- und Sortenprüfungsprojekte und die Beratung für den nachhaltigen Pflanzenschutz. Die Zahlungsrahmen Produktion und Absatz sowie Direktzahlungen wurden auf dem gleichen Niveau wie 2022–2025 festgelegt.

1.5.4 Massnahmen des Bundesrates und der Verwaltung im Rahmen der Agrarpolitik

Vereinfachungen

Mit dem Verordnungspaket 26 verfolgt der Bundesrat das Ziel, das Direktzahlungssystem spürbar zu vereinfachen und die administrative Belastung der Landwirtschaftsbetriebe sowie des Vollzugs zu reduzieren, ohne die Umwelt- und Tierwohlziele substanziell zu schwächen. Besonders relevant sind die Aufhebung der Pflicht zu regelmässigen Bodenuntersuchungen, der Wegfall der Anforderungen im ÖLN im Bereich Erosion sowie die Vereinfachungen im Pflanzenschutz durch einen stärkeren Fokus auf risikoreiche Wirkstoffe statt detaillierter Einzelvorschriften. Im Bereich der Biodiversität werden mehrere Flächentypen zu „Brachen und Säumen“ mit einheitlichen Regeln zusammengeführt. Auch bei den Produktionssystembeiträgen sollen mehrjährige Verpflichtungen abgeschafft, Eintrittshürden gesenkt und Regeln zwischen Acker- und Gemüsebau harmonisiert werden. Im Tierwohlbereich tragen die Anpassungen bei den Programmen Regelmässiger Auslauf ins Freie (RAUS), Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS) und Weidebeiträgen der Praxis besser Rechnung und reduzieren den Kontrollaufwand, etwa durch den Wegfall von Sonderregelungen. Bei festgestellten Mängeln im Bereich des baulichen Tierschutzes werden die Direktzahlungen nur noch bei schwerwiegenden Verstössen direkt gekürzt. Ansonsten wird eine Frist zur Behebung gewährt. Insgesamt führen die Massnahmen zu weniger Kontrollen, klareren Regeln und mehr Flexibilität für die Betriebe, während der Vollzug effizienter und verständlicher wird. Ca. 25 von insgesamt rund 600 Kontrollpunkten im Bereich Direktzahlungen entfallen, was die angestrebte administrative Entlastung substanziell unterstützt.

Mit dem Aktionsplan Kontrollen will das BLW die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben vereinfachen und besser koordinieren, ohne dabei die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit des Kontrollsystems zu schwächen. Kernanliegen ist es, die Belastung der Betriebe zu reduzieren, indem Doppelspurigkeiten vermieden und die Anzahl der Kontrollen pro Betrieb gesenkt werden. Langfristig sollen Betriebe in der Regel höchstens einmal pro Jahr einer Grund- oder Standardkontrolle unterzogen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt der Aktionsplan auf eine engere Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Kontrollstellen, Label-Organisationen und weiteren beteiligten Akteuren. Kontrollen sollen zeitlich und inhaltlich besser aufeinander abgestimmt und – wo möglich

– gebündelt durchgeführt werden. Ein verbesserter Datenaustausch soll sicherstellen, dass bereits vorhandene Informationen genutzt werden können und unnötige Mehrfachprüfungen entfallen. Gleichzeitig werden Kontrollintervalle und -vorgaben überprüft und flexibler ausgestaltet, insbesondere bei kleineren

7 BLW (2023), Strategie Strukturverbesserungen 2030+, Bern (www.blw.admin.ch/de/allgemeine-informationen-zu-strukturverbesserungsmassnahmen).