Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten
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Übergangsfrist von zwei Jahren Erzeugnisse, die mit schmerzverursachenden Herstellungsmethoden ohne Schmerzausschaltung produziert worden sind, einer Deklarationsvorgabe unterstellt. Es sind dies u.a. Stopfleber und betäubungslos gewonnene Froschschenkel.
Raumplanungs- und Regionalpolitik
Mit der Inkraftsetzung des teilrevidierten Raumplanungsgesetzes (RPG 1) und der revidierten Raumplanungsverordnung auf den 1. Mai 2014 wurde der Verbrauch von Kulturland gebremst. Zu grosse Bauzonen werden verkleinert und bestehende Baulandreserven besser genutzt. Das zentrale Element der zweiten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) ist die Verpflichtung der Kantone zur Kontrolle der baulichen Entwicklung ausserhalb der Bauzonen und die Sicherstellung der Einhaltung der Stabilisierungsziele. Dies bedeutet, dass die Zahl der Gebäude im Nichtbaugebiet und die Bodenversiegelung in den ganzjährig bewirtschafteten Landwirtschaftszonen zu stabilisieren sind. Bestimmungen des RPG, die keine Anpassungen der kantonalen Rechtsgrundlagen und Planungsinstrumente erfordern, traten auf 1. Januar 2026 in Kraft. Die anderen Bestimmungen gelten ab 1. Juli 2026. Die Kantone haben ab dann fünf Jahre Zeit, um in ihren Richtplänen eine Strategie zur Stabilisierung der Bauten ausserhalb der Bauzone festzuschreiben. Am 8. Mai 2020 hat der Bundesrat ausserdem den überarbeiteten Sachplan Fruchtfolgeflächen gutgeheissen. Im Sachplan werden klare Grundsätze festgehalten, wie mit dem Verbrauch der besten Böden umzugehen ist und wie die Mindestkontingente eingehalten werden sollen.
Mit der überwiesenen Motion 24.3983 Würth wird der Bundesrat beauftragt, das Bundesgesetz über den Wald zu ändern. Der Rodungsersatz soll zu mindestens 50 Prozent durch Aufwertungsmassnahmen der bestehenden Waldfläche erfolgen können. Indirekt bedeutet dies einen noch besseren Schutz der Landwirtschaftlichen Nutzfläche respektive der Fruchtfolgeflächen.
Damit die verschiedenen Ansprüche an den Raum aufeinander abgestimmt werden können, müssen öffentliche und private Akteurinnen und Akteure ihre raumrelevanten Vorhaben und Aktivitäten koordinieren. Die Agglomerationspolitik und die Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete, die vom Bundesrat im Juni 2024 verabschiedet wurden, sind die beiden ämterübergreifenden Querschnittspolitiken, mit denen dieses Ziel verfolgt wird. Auch die agrarpolitischen Massnahmen des Bundes haben starke Auswirkungen auf den Raum und können einen wichtigen Beitrag zur kohärenten Raumentwicklung leisten. Vor allem die Direktzahlungen gehören zu einem der finanzkräftigsten Instrumente mit raumrelevanter Wirkung. Sie sind oft ausschlaggebend dafür, dass Flächen überhaupt noch bewirtschaftet werden und leisten somit einen Beitrag an die dezentrale Besiedelung der Schweiz. Sie sorgen zudem für offene, vielfältige und attraktive Landschaften, welche u. a. auch für den Tourismus wichtig sind. Auch die Instrumente der Strukturverbesserungen und insbesondere das bewährte Instrument der Gesamtmeliorationen sowie die Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE) leisten mit ihrem Fokus auf die Stärkung der ländlichen Strukturen und die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen des ländlichen Raums einen wichtigen Beitrag an die kohärente Raumentwicklung. Auch das Instrument Entwicklungsprozess ländlicher Raum (ELR) erlaubt dem Bund, verschieden räumliche Prozesse zu begleiten. Eine weitere Massnahme des Aktionsplans zur Umsetzung einer kohärenten Raumentwicklung ist der von BLW und SECO getragene «Cercle régional». Er fördert den Austausch von Akteuren der Regionalentwicklung, des Tourismus und der Land- und Ernährungswirtschaft und zeichnet innovative und sektorübergreifende Projekte aus.
Das Landschaftskonzept Schweiz (LKS) festigt eine kohärente Landschaftspolitik des Bundes. Die aktuelle Fassung wurde am 27.05.2020 vom Bundesrat verabschiedet. Es definiert als Planungsinstrument des Bundes den Rahmen für eine kohärente und qualitätsbasierte Entwicklung der Schweizer Landschaften.
Mit den Modellvorhaben (MoVo) unterstützt der Bund innovative sektorübergreifende Projekte zur nachhaltigen Raumentwicklung. Im Themenschwerpunkt «Regionale Ernährungssysteme nachhaltiger gestalten», welcher das BLW verantwortet, werden in der Programmperiode 2025–2030 Projekte unterstützt, die die drei Themen Ernährungssicherung/Wertschöpfung, Biodiversität und Klimaschutz integral behandeln. Diese Projekte entwickeln und erproben neue Lösungsansätze in einem regionalen Kontext.