Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten

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1.5.6 Fazit

Mit den Massnahmen in- und ausserhalb der Agrarpolitik und freiwilliger Engagements der Branche (vgl. Ziff. 1.5.1–1.5.5) wurden bereits Massnahmen im Sinne der langfristigen Strategie getroffen. In der folgenden Tabelle sind deren Beiträge aus der Optik der vier Aspekte der Motion 22.4251 WAK-S (Sicherstellung der Ernährungssicherheit, Reduktion des ökologischen Fussabdrucks von der landwirtschaftlichen Produktion bis zum Konsum, Verbesserung von wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven, Vereinfachung des Instrumentariums und Reduktion des administrativen Aufwands) zusammengefasst. Eine grau eingefärbte Zelle bedeutet, dass eine Massnahme gemäss Ziffer 1.5.1–1.5.5 einen Beitrag zu einem Aspekt der Motion leistet. Eine Zwischenbilanz folgt in Ziffer 1.6.

Tabelle 1: Beitrag von Massnahmen inner- und ausserhalb der Agrarpolitik zu den vier Aspek-

ten der Motion 22.4251 WAK-S.

Aspekte der Motion 22.4251 a) b) c) d)

WAK-S

Sicherstel- Reduktion des Verbesserung Vereinfachung lung der Er- ökologischen von wirtschaft- des Instrumennährungssi- Fussabdrucks lichen und so- tariums und Recherheit von der land- zialen Per- duktion des adwirtschaftli- spektiven ministrativen chen Produk- Aufwands

tion bis zum

Massnahme Konsum

gemäss Ziffer / Beiträge

1.5.1 Pa.Iv. 19.475/Aktionsplan PSM

1.5.2 AP22+

1.5.3 Zahlungsrahmen 2026-2029

1.5.4 Massnahmen Bundesrat und Verwaltung im Rahmen der Agrarpolitik

Vereinfachungen

Digitalisierung

1.5.5 Massnahmen ausserhalb der Agrarpolitik

Gewässerschutz

Erneuerbare Energien

Zulassung Pflanzenschutzmittel

Aktionsplan LMV1

Ernährungsstrategie

RPG und Regionalpolitik

1Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung

1.6 Zwischenbilanz und Handlungsbedarf

1.6.1 Zwischenbilanz

Anhand ausgewählter Indikatoren wird in der Zwischenbilanz beurteilt, ob die Land- und Ernährungswirtschaft inklusive Konsum aufgrund der erwarteten Entwicklung bis 2030 auf Kurs ist, um die langfristigen Ziele 2050 zu erreichen. Auf dieser Grundlage soll der Bundesrat gemäss Motion 22.4251 WAK-S im Rahmen der Vernehmlassung Massnahmenvorschläge für die zukünftige Agrarpolitik unterbreiten.

Das Ziel- und Indikatorensystem wurde gemeinsam mit der Begleitgruppe des AP30+-Prozesses auf Basis der langfristigen Ziele erarbeitet.