Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten
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tive Bodenbedeckung abgegolten, schonende Bodenbearbeitungsverfahren gefördert (aufgrund der Erkennung von lebendigem und totem Pflanzenmaterial), und es würde ein Anreiz für eine möglichst lange Bodenbedeckung geschaffen. Gleichzeitig würde der aktuelle Dokumentations- und Kontrollaufwand entfallen. Dieser ergebnisorientierte Beitrag würde den aktuellen Produktionssystembeitrag für eine angemessene Bodenbedeckung und schonende Bodenbearbeitung ersetzen. Die benötigte gesetzliche Grundlage für die Datenerhebung und -verwendung soll mit der AP30+ neu geschaffen werden.
➔ Art. 75 Abs. 2
b) Ergebnisorientierte Förderung des Tierwohls
Heutige Regelung und Handlungsbedarf
Mit dem heutigen Beitrag für den regelmässigen Auslauf ins Freie (RAUS) wird das Tierwohl für Rindvieh, Pferde, Ziegen, Schafe, Schweine, Nutzgeflügel und Wildtiere gefördert. Für den Erhalt des Beitrags müssen die Tiere an einer Mindestanzahl Tage pro Monat Zugang zu Weide oder Laufhof haben (Sommer und Winter unterschiedlich geregelt). Der Auslauf muss dabei in einem Auslaufjournal dokumentiert werden. In Ergänzung dazu fördert der heutige Weidebeitrag zusätzlich Weidehaltungsformen mit besonders viel Auslauf und Weide bei Tieren der Rindergattung. Auch hier ist eine Mindestanzahl Weidetage sowie eine minimale Weidefutteraufnahme vorgeschrieben.
Die beiden Programme sind mit einem Dokumentations- und Kontrollaufwand verbunden. Erschwerend kommt hinzu, dass die korrekte Einhaltung aller Auflagen in der Praxis nur schwer überprüfbar ist.
Beabsichtigte Neuregelung
Die technische Umsetzbarkeit und die Kostenfolge für ein vollautomatisches Satelliten-basiertes Tracking der «Laufhof- und Weideaufenthaltsdauer» von Wiederkäuern (primär Rindvieh) soll geprüft werden. Aus den erfassten Trackingdaten soll dabei ein einzelbetrieblicher RAUS-Weide-Index berechnet werden. Dieser wäre die Grundlage für eine ergebnisorientierte Abgeltung der Tierwohlleistung der Betriebe im Bereich Auslauf- und Weidehaltung.
➔ Art. 75 Abs. 2
c) Ergebnisorientierte Förderung der Milchproduktion
Heutige Regelung und Handlungsbedarf
Im Rahmen der Umsetzung der Pa.Iv. 19.475 WAK-S wurde 2023 der Beitrag für die längere Nutzungsdauer von Kühen eingeführt. Damit wird die Langlebigkeit von Milch- und Mutterkühen gefördert, was sich positiv auf die Umwelt (insb. THG-Emissionen) und die Wirtschaftlichkeit auswirkt. Der Beitrag wird pro GVE ausgerichtet und ist abgestuft nach der durchschnittlichen Anzahl Abkalbungen. Milchkühe werden zwischen 3 und 7 Abkalbungen progressiv ansteigend unterstützt, andere Kühe zwischen 4 und 8 Abkalbungen. Der indikatorbasierte resp. ergebnisorientierte Beitrag ist einfach und erzielt eine gute Wirkung gemäss den damit definierten Wirkungszielen. Nicht berücksichtigt wird dabei allerdings der Output in Form von Milch und Fleisch. Das kann zur Folge haben, dass eine Kuh zwar lange lebt, bei einer sehr tiefen Leistung aber die Effizienz ungenügend ist. Das ist sowohl aus Sicht der Klimawirkung als auch aus wirtschaftlicher Sicht ungünstig.
Beabsichtigte Neuregelung
Es soll geprüft werden, ob gegenüber dem heutigen Indikator mit dem Einbezug des Outputs in die Indikatorberechnung eine Verbesserung der Klimawirkung erreicht werden kann. Bei der Definition eines Indikators, der den Milch- und Fleisch-Output pro Lebtag beschreibt, ist eine Deckelung des Outputs nach standörtlichem Produktionspotenzial (beispielsweise nach Zone differenziert) wichtig. Der Indikator Lebtagesleistung bei Milchkühen wird bereits in verschiedenen Projekten und Programmen umgesetzt und hat sich aufgrund seiner einfachen Umsetzung bewährt. Im Bereich Fleisch muss eine wirksame und einfach umsetzbare Lösung noch geprüft werden.