Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten

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Beitragsausgestaltung wird der Bundesrat auf Verordnungsstufe festlegen. Für diese zusätzliche Qualitätsstufe sollen zusätzliche finanzielle Mittel eingesetzt werden.

Durch ein vollständig ergebnisorientiertes System würden die Bewirtschaftenden von QII-Flächen mehr Flexibilität in der Bewirtschaftung erhalten. Dies soll ihre Motivation erhöhen, eine verbesserte Qualität der Grünland-BFF zu erreichen. Ein höherer Anteil an QII-Flächen verstärkt schliesslich die Wirkung der Biodiversitätsbeiträge. Für die Umsetzung ergebnisorientierter Förderprogramme hat sich eine kompetente Beratung für den Erfolg in der Wirkung als sehr nützlich erwiesen. Die Biodiversitätsberatung soll deshalb gestärkt werden (vgl. Ziff. 3.1.5.2).

➔ Art. 73 Abs. 2

b) Ergebnisorientierte Förderung von Bäumen

Heutige Regelung und Handlungsbedarf

Die heutige Förderung von Hochstamm-Feldobstbäumen basiert auf einem massnahmenorientierten System, das als sehr komplex und unflexibel gilt. Die Bestimmungen zu Baumdichten und Baumabständen führen regelmässig zu Vollzugsfragen und auch Gerichtsverfahren. Zudem erhalten heute ökologisch weniger wertvolle Bäume (beispielsweise wenig gepflegte oder kleine Bäume) dieselben Beiträge wie besonders wertvolle. Verschiedene Anläufe zur Vereinfachung der Bestimmungen sind bisher gescheitert. Punktuelle Änderungen der Anforderungen sind bei Bäumen wegen ihrer Langlebigkeit problematisch: Eigenschaften wie die Stammhöhe oder die Baumabstände können nicht oder nur noch schwer geändert werden. Aus diesen Gründen besteht ein klarer Handlungsbedarf für eine ökologisch differenzierte, flexiblere und schlankere Lösung.

Zudem fordern die parlamentarischen Vorstösse Motion 21.3750 Klopfenstein, Interpellation 22.4446 Herzog, Interpellation 23.4082 Klopfenstein und Interpellation 25.4304 Chollet die Integration moderner Agroforstsysteme in die Baumförderung. Die Einführung solcher Systeme mit einem neuen Beitrag, und damit zusammenhängend neuen Anforderungen, würde die Komplexität der Baumförderung zusätzlich erhöhen. Deshalb soll ein Fördersystem eingeführt werden, welches alle Bäume auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche berücksichtigt; die bezahlten Beiträge sollen ihren Wert für die Biodiversität besser widerspiegeln, als dies mit dem heutigen System der Fall ist.

Beabsichtigte Neuregelung

Angestrebt wird ein vollständig ergebnisorientiertes System, über welches alle Laubbäume auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche gefördert würden. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie soll geprüft werden, inwieweit die Bäume automatisiert erfasst und ökologisch bewertet werden können, dies möglichst auf Basis bereits vorhandener Daten wie Luftbildern und LiDAR. Welche Kriterien sich besonders gut eignen und Fragen zur Umsetzung werden in dieser Machbarkeitsstudie untersucht und validiert. Die gesetzliche Grundlage für die Verwendung entsprechender Daten soll mit der AP30+ neu geschaffen werden.

Den Bewirtschaftenden würden damit keine spezifischen Massnahmen mehr vorgeschrieben. Sie erhielten einen Anreiz, um Bäume bewusst hinsichtlich ihrer Biodiversitätswirkung zu pflanzen und zu pflegen. Dies, indem sie die wenigen und einfach zu verstehenden Bewertungskriterien kennen und Beiträge entsprechend dem ökologischen Wert ihrer Bäume erhalten. Auch moderne Agroforstsysteme könnten auf diese Weise unkompliziert integriert werden.

➔ Art. 73 Abs. 2

c) Insektenförderung

Heutige Regelung und Handlungsbedarf

Die heutige Agrarpolitik fördert Insekten insbesondere über Biodiversitätsförderflächen (BFF). Jeder Betrieb muss mindestens 7 Prozent seiner landwirtschaftlichen Nutzfläche als BFF bewirtschaften. Die Flächenziele gemäss den Umweltzielen Landwirtschaft werden heute bereits erreicht. Jedoch ist der Anteil an Flächen mit hoher ökologischer Qualität noch zu klein. Zudem bestehen spezifische Defizite.