Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten

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3.1.4.2 Anforderungen an die landwirtschaftliche Ausbildung

Heutige Regelung und Handlungsbedarf

Als Voraussetzung für einzelbetriebliche Strukturverbesserungsmassnahmen sowie die Betriebshilfemassnahmen muss die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller über eine geeignete Ausbildung verfügen (Art. 80 Abs. 3 und 89 Abs. 1 Bst. f LwG). Diese Gesetzesbestimmung hat der Bundesrat in Artikel 31 Absatz 5-7 der Strukturverbesserungsverordnung (SVV) vom 2. November 202224 und in Artikel 4 Absatz 4-6 der Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (SBMV) vom 26. November 200325 konkretisiert. Bei den Strukturverbesserungen und Betriebshilfedarlehen sind die heute gültigen Ausbildungsanforderungen strenger als bei den Direktzahlungen; das Eidg. Berufsattest (EBA) ist bei den Strukturverbesserungen und Betriebshilfedarlehen nicht zugelassen. Im Minimum wird ein Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Landwirtin oder Landwirt, eine Berufsbildung als Bäuerin oder bäuerlicher Haushaltleiter (Fachausweis) oder eine gleichwertige Qualifikation in einem landwirtschaftlichen Spezialberuf verlangt. Eine während mindestens drei Jahren ausgewiesene erfolgreiche Betriebsführung ist diesen Ausbildungsanforderungen gleichgestellt.

Beantragte Neuregelung

Mit der vorgeschlagenen Anpassung der Ausbildungsanforderungen bei den Direktzahlungen (vgl. Ziff. 3.1.3.1) ist es nicht mehr zweckmässig, abweichende Ausbildungsanforderungen bei den Strukturverbesserungen und Betriebshilfen festzulegen. Bei den Strukturverbesserungen kommen bei der Gesuchsprüfung zudem spezifische und zweckdienliche Kriterien zur Abschätzung der Wirtschaftlichkeit und Tragbarkeit der Investitionen zum Tragen. Im Sinne der Vereinfachung und Koordination sollen deshalb bei den Direktzahlungen und bei den Strukturverbesserungen sowie den Betriebshilfen die gleichen Ausbildungsanforderungen gelten. Analog zu den Direktzahlungen sollen die neuen Anforderungen im Jahre 2033 in Kraft treten.

➔ Art. 89 Abs. 1 Bst. f

3.1.4.3 Förderung besonders nachhaltiger Technologien

Heutige Regelung und Handlungsbedarf

Der technologische Fortschritt hat seit jeher grossen Einfluss auf die Landwirtschaft: Neue Technologien wie Hackroboter26, automatische Mulchgeräte, Tröpfchenbewässerungssysteme27, Reifendruckregelanlagen und Geräte zur Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln (PSM)28 tragen wesentlich zur Verbesserung der Ressourceneffizienz bei. Moderne Technik wird mit der Zeit zum Standard, weil diese meist auch Arbeitskräfte einspart, diese mit sinkenden Kosten wirtschaftlich eingesetzt werden oder weil sie ein Problem lösen konnte. Im Zeitpunkt der Einführung sind solch hochentwickelte Technologien jedoch mit hohen Investitionskosten verbunden und bei geringer Flächenleistung oft noch nicht wirtschaftlich. Eine Studie zeigt, dass die Kosten und die Komplexität der Technologie das grösste Hindernis für die Einführung modernster Systeme im Ackerbau sind.29 Landwirtinnen und Landwirte, die solche Systeme in einer frühen Phase der Markteinführung einsetzen, tragen ein erhebliches Investitionsrisiko, übernehmen jedoch eine wichtige Vorreiterrolle bei der Weiterentwicklung und Etablierung modernster Produktionsmethoden. Gleichzeitig ist die Auslastung der Maschinen und Traktoren in der Schweiz nicht immer ausreichend und eine staatliche Technologieförderung muss so ausgerichtet werden, dass eine Übermechanisierung verhindert werden

24 SR 913.1

25 SR 914.11

26 Martin Holpp et al.: Präzisionsunkrautkontrolle in Reihenkulturen, Agroscope Transfer Nr. 130, Tänikon 2016 und Katja Heitkämper: Digital technology adoption for plant protection, Smart Agricultural Technology 4, 2023.

27 Theodor Ballmer, Thomas Hebeisen ed al.: Potenzial der Tröpfchenbewässerung im Kartoffelbau bei veränderten Klimabedingungen, Agroscope Reckenholz-Tänikon ART, 2012.

28 Martina Keller et al: Spot Spraying im Gemüsebau, deutliche Pflanzenschutzmittelreduktion möglich, aber anspruchsvoll, Agroscope Transfer | Nr. 353 / 2020, 2020.

29 Yafei Li, Jeanine Ammann et al.: The potential of variable-rate technology for sustainable intensification of European arable farming, European Journal of Agronomy Nr. 172, 2026.