Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2026/71: Agrarpolitik 2030+ · 130 Seiten
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3.1.5 Forschung und Beratung sowie Förderung der Pflanzen- und Tierzucht (6. Titel LwG)
3.1.5.1 Nachhaltigkeitsindikatorensystem der Branche
Heutige Regelung und Handlungsbedarf
Um die Nachhaltigkeitsleistungen des Sektors und insbesondere der Landwirtschaft besser messen, vergleichen und ausweisen zu können, arbeiten verschiedene Akteure der Land- und Ernährungswirtschaft an der Entwicklung von Nachhaltigkeitsindikatorsystemen. Diese Indikatorsysteme helfen unter anderem dem Einzelbetrieb, seine Leistungen besser messen und vergleichen und auf dieser Grundlage selbstverantwortlich Massnahmen ergreifen zu können. Dies geschieht bereits heute im Labelbereich (Bio Suisse und IP-Suisse) und im Rahmen von Branchenstandards. Damit leisten sie einen selbstverantwortlichen Beitrag zur Erreichung der langfristigen Ziele. Die Notwendigkeit staatlichen Handelns wird dadurch reduziert. Im Gegenzug droht durch die Aktivitäten zahlreicher Akteure aktuell ein Wildwuchs an unterschiedlichen Systemen.
Beantragte Neuregelung
Um die Aktivitäten der Akteure in ihrem Beitrag zur Erreichung der langfristigen Ziele zu unterstützen, die Notwendigkeit staatlichen Handelns zu reduzieren und einen Systemwildwuchs zu vermeiden, soll der Bund die Branche subsidiär unterstützen:
− bei der Entwicklung eines gemeinsamen Indikatorsystems (Definition der Indikatoren und Standar-
disierung von Daten, Berechnungsmethoden) sowie
− beim Aufbau und Betrieb eines digitalen Dienstes für die Erfassung und die Berechnung von Nach-
haltigkeitsindikatoren sowie als Basis um Daten für die Nutzenden vergleichbar zu machen (Zeitreihen, Benchmarking).
Die von der Branche erarbeiteten Nachhaltigkeitsindikatoren sind auf die langfristigen Ziele auszurichten. Damit leisten die Akteure und Akteurinnen selbstverantwortlich einen Beitrag zu den entsprechenden Zielen, was weniger staatliche Massnahmen erforderlich macht. Die Indikatoren können ausserdem zu einem späteren Zeitpunkt als Grundlage für weitere ergebnisorientierte Direktzahlungen (vgl. Ziff. 3.1.3) oder als Ergänzung des sektoralen Monitorings (vgl. Ziff. 1.6) dienen.
Für die von der Branche definierten Nachhaltigkeitsindikatoren soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, einen digitalen Dienst für die Bearbeitung der entsprechenden Daten zu unterstützen. Die finanzielle Unterstützung soll subsidiär erfolgen. Der digitale Dienst dient der Berechnung von Indikatoren und ist die Grundlage, dass Daten von den Nutzenden im Sinne von Zeitreihen oder gegenüber Vergleichsgruppen (Benchmarking) verglichen werden können. Der Datenaustausch soll via agridata.ch erfolgen.
➔ Art. 122 und Art. 165cter
3.1.5.2 Gezielte Förderung einer Nachhaltigkeitsberatung
Heutige Regelung und Handlungsbedarf
Vor dem Hintergrund aktueller und zukünftiger Herausforderungen sind die Bewirtschaftenden von landwirtschaftlichen Betrieben gefordert, ihr Wissen und ihre fachlichen Kompetenzen kontinuierlich zu aktualisieren und zu erweitern. Die Klimastrategie Landwirtschaft und Ernährung 2050 (KSLE 2050) hat aufgezeigt, dass die Beratung eine Schlüsselrolle einnimmt, um die Resilienz landwirtschaftlicher Betriebe zu steigern. Zudem haben Evaluationen gezeigt, dass Betriebe, die eine Beratung basierend auf einer gesamtheitlichen Nachhaltigkeitsbewertung in Anspruch nehmen, im Vergleich zu Referenzbetrieben eine generell höhere Nachhaltigkeitswirkung erzielen30. Auch in Bezug auf einzelne Dimensionen der Nachhaltigkeit kann eine gute Beratung die zukunftsorientierte Ausrichtung der Betriebe unterstützen. So wurde beispielsweise im Kontext der ökologischen Nachhaltigkeit durch Studien nachgewiesen,
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