Rapport sur les résultats

Consultation 2006/59: RPT - Réforme de la péréquation financière et de la compensation des charges: 1. Rapport final sur la dotation de la péréquation des ressources et de la compensation des charges et des cas de rigueur · 77 pages

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RPT: résultats de la consultation relative à la dotation de la péréquation des ressources et de la compensation des charges et des cas de rigueur

FDP In grundsätzlicher Hinsicht verringert der Finanzausgleich die Verteilungsprobleme ohne die Vorteile des Steuerwettbewerbs aufzuheben. Die NFA stärkt den schweizerischen Föderalismus.

Das mit der NFA vorgeschlagene neue Finanzausgleichssystem ist ein fein austarierter Kompromiss und als solcher zügig umzusetzen. Bevor nicht Erfahrungswerte einiger Jahre vorliegen, sind neue Verhandlungen über Gewichtsverschiebungen im finanziellen Ausgleichssystem im Interesse der Inkraftsetzung der NFA strikt abzulehnen. Ziel muss die Inkraftsetzung der Vorlage auf den 1. Januar 2008 bleiben.

CVP Für die CVP ist es wichtig, dass die Vorlage ohne Verzug umgesetzt werden kann. Die Inkraftsetzung vom 1. Januar 2008 ist unbedingt einzuhalten. Verzögerungen schaffen Unsicherheiten und bedingen auch wieder Neuberechnungen und Änderungen.

Ziel der dritten NFA-Vorlage muss es sein, die verschiedenen Ausgleichsgefässe so zu dotieren, dass die in Art. 135 BV festgelegten Ziele des neu gestalteten Finanz- und Lastenausgleichs erreicht werden können: Insbesondere sollen die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den Kantonen verringert, den Kantonen ausreichende finanzielle Ressourcen gewährleistet, übermässige finanzielle Lasten der Kantone auf Grund ihrer geografisch-topografischen oder soziodemografischen Bedingungen angeglichen sowie die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Kantone im nationalen und internationalen Verhältnis möglichst erhalten werden. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass die NFA wesentlich dazu beiträgt, die Argumente für eine materielle Steuerharmonisierung zu entkräften.

Die CVP erachtet die im Schlussbericht vorgeschlagenen Massnahmen grundsätzlich als geeignet, um diese Ziele zu erreichen. Bei der Dotierung der verschiedenen Ausgleichsgefässe sollte für den Start des neuen Ausgleichssystems grundsätzlich an der ursprünglichen Gewichtung festgehalten werden, die auch der Abstimmungsvorlage vom 28. November 2004 zu Grunde lag. Eine Abweichung von dieser Aufteilung und damit eine Veränderung der damaligen Entscheidgrundlagen ist zu vermeiden. Gleichzeitig müssen die Dotierungen der Ausgleichsgefässe bei Bedarf angepasst werden können. Dafür ist ein Wirksamkeitsbericht vorgesehen, in dessen Rahmen die Verhältnisse alle vier Jahre überprüft und falls erforderlich angepasst werden. Den Bedenken der Geberkantone ist hier nach vier Jahren besonders Rechnung zu tragen. Nur mit einer solch dynamischen Weiterentwicklung der NFA kann der schweizerische Föderalismus langfristig gestärkt werden.

SVP Die SVP unterstützt die generelle Zielsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Sie lehnt allerdings den 3. Teil der NFA-Vorlage in der vorliegenden Form ab und verlangt, dass der Bund die Einsparungen transparent macht und die Härteausgleichs- sowie IV-Übergangsregelung überarbeitet. Anträge: Die SVP verlangt insbesondere, dass der Bundesrat und die Kantone die Einsparungen der NFA-Vorlage transparent auf den Tisch legen. Das Parlament soll nicht über die Katze im Sack beschliessen müssen.

Weitere Anträge stellt die SVP im Rahmen der Beantwortung der Fragen 4 und 8.

SP - In der Botschaft (z.B. im Anhang) ist so viel Transparenz über die statistischen und finanziellen Grundlagen wie möglich zu schaffen.

In diesem Zusammenhang muss die Botschaft allfällige divergierende Auffassungen von Interessierten (Kantone, Institutionen) transparent machen, wie sie dies etwa in Kapitel 1.2.7.3.6 bei den nachschüssigen Verpflichtungen der IV tut. Dies würde die Beurteilung erleichtern und die Glaubwürdigkeit der Vorlage erhöhen.

- Die nachschüssigen Zahlungen müssen in einen Zusammenhang mit der im Parlament hängigen Beratung einer Entschuldungs- und Finanzierungsvorlage für die IV gestellt werden. Eine weitere Belastung der IV muss vermieden werden.

Noch zur Verordnung:

Mit einiger Verwunderung hat die SP festgestellt, dass sich das Ausgleichssystem - anders,