Rapport sur les résultats
Consultation 2006/59: RPT - Réforme de la péréquation financière et de la compensation des charges: 1. Rapport final sur la dotation de la péréquation des ressources et de la compensation des charges et des cas de rigueur · 77 pages
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RPT: résultats de la consultation relative à la dotation de la péréquation des ressources et de la compensation des charges et des cas de rigueur
neutralité budgétaire puisque, selon le projet, elle conduira à un surplus de dépenses de 280 mio. de francs pour la Confédération. Enfin, le montant articulé de 420 mio. de francs dépasse largement celui avancé lors de la votation en 2004 (240 mio. de francs).
Arbeitgeber Der Schweizerische Arbeitgeberverband schliesst sich bei dieser Frage der Stellungnah-
me von economiesuisse an.
SBV Zustimmung. Obwohl der Härteausgleich auf Saldogrössen der einzelnen Kantone beruht
und sich der entsprechende Finanzbedarf bis zum Übergang zur NFA im Jahr 2008 noch ändern kann, unterstützt der SBV den Vorschlag der Projektorganisation, die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Kantone auf Basis der Globalbilanz 2004/05 durchzuführen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass sämtliche Berechnungen zur NFA auf denselben Datengrundlagen (Referenzjahre) beruhen und die Indikatoren und Annahmen konsistent und direkt vergleichbar sind.
SGV Approbation, mais remarque que la durée de la compensation des cas de rigueur - qui se
déroule sur 28 ans - ne repose sur aucune base objective.
SGB Der Härteausgleich als eigentlicher Fremdkörper in der NFA-Landschaft war für die politi-
sche Durchsetzbarkeit des gesamten Pakets wohl unumgänglich. Wichtig erscheint uns hier, dass die Zahlungen zeitlich befristet und nominell eingefroren werden. Da dies so vorgesehen ist, sind wir mit der Berechnung einverstanden. Ebenfalls erachten wir es als sinnvoll, als Berechnungsbasis für die Mittelverteilung auf die Globalbilanz 2004/2005 abzustützen.
KV Schweiz Der Härtefallfonds ist eigentlich ein Fremdkörper im neuen System. Auch hier sind wir
aber der Ansicht, dass diese Konzession politisch sinnvoll war und ist. Entscheidend ist, dass die Befristung "durchgezogen" wird und der Fonds real nicht erhöht wird. Unter Beachtung dieser - so vorgesehenen - Kriterien sind wird mit dem Vorschlag einverstanden.
Wthur Inhaltlich analoger Antrag und analoge Begründung wie der Schweiz. Städteverband
(SSV). Als Begründung ihres Antrags führt die Stadt Winterthur zusätzlich die einmalige, finanzkraftabhängige Ausschüttung der Erträge aus den Nationalbank-Goldverkäufen an die Kantone an. Wäre die Ausschüttung des Golderlöses ähnlich wie beim ordentlichen Nationalbankgewinn mittelfristig über eine Zeitspanne von 10 Jahren erfolgt, hätte die Finanzkraft nur in den ersten Jahren bis 2008 noch eine Rolle gespielt.
StZH Inhaltlich analoger Antrag und analoge Begründung wie der Schweiz. Städteverband
(SSV). Als Begründung ihres Antrags führt die Stadt Zürich zusätzlich die einmalige, finanzkraftabhängige Ausschüttung der Erträge aus den Nationalbank-Goldverkäufen an die Kantone an. Wäre die Ausschüttung des Golderlöses ähnlich wie beim ordentlichen Nationalbankgewinn mittelfristig über eine Zeitspanne von 10 Jahren erfolgt, hätte die Finanzkraft nur in den ersten Jahren bis 2008 noch eine Rolle gespielt.
CP Pas de remarques.
FDK Zustimmung. Der Härteausgleich ist zur Erleichterung des Übergangs vom alten auf das
neue Finanzausgleichssystem notwendig. Die FDK nimmt zur Kenntnis, dass der für den Härteausgleich notwendige Betrag höher ist als früher erwartet. Daran bezahlen die Kantone einen Drittel.
Der höher als geplant ausfallende Härteausgleich zeigt klar auf, dass die heute in den einzelnen Aufgabenbereichen verankerte Abstufung der Bundesbeiträge nach Finanzkraft einen Fehlanreiz beinhaltet, welcher insbesondere finanzschwächere Kantone zu einer einseitigen Finanzpolitik veranlassen kann. Letzen Endes brachte dies die finanzschwächeren Kantone, zumal der Bund im Rahmen von Entlastungspaketen seine Subventionen immer etwa wieder kürzte, in finanzielle Bedrängnis und in ein Abhängigkeitsverhältnis. Die FDK begrüsst, dass dies nun korrigiert wird.
Der Härteausgleich ist allein schon wegen der erwähnten bisherigen Fehlanreize des Systems notwendig. Es wird den betroffenen Kantonen nämlich nicht möglich sein, ihre