Rapport sur les résultats

Consultation 2008/113: Modification de l'ordonnance sur l'assurance-maladie (OAMal), de l'ordonnance sur les prestations de l'assurance des soins (OPAS) et du règlement sur l'assurance-vieillesse et survivants (RAVS) · 147 pages

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ChiroSuisse erachtet die Neuregelung und die Gültigkeitsdauer der Pi- ChiroSuisse lotprojekte sowie die zugehörige Übergangsbestimmung als zweck-

mässig. ChiroSuisse ist der Auffassung, dass mit den Nachbarstaaten

die Einräumung von Gegenrechten vereinbart werden muss. Zurzeit

besteht eine Einbahnstrasse zugunsten der ausländischen Leistungs-

erbringer, welche schweizerischen Interessen entspricht.

SW!SS REHA begrüsst grundsätzlich die Verlängerung der Dauer der Swiss Reha Pilotprojekte für die Kostenübernahme für Leistungen im Ausland.

Wichtig erscheint ihnen, dass es in den Pilotprojekten gelingt, in Bezug

auf die Leistungen und Kosten der Rehabilitation in den drei Regionen

eine echte Vergleichbarkeit herzustellen. Ansonsten ist zu befürchten,

dass ein ungerechtfertigter Preisdruck entsteht, welcher sich negativ

auf die Qualität der Behandlung in der Schweiz auswirken könnte.

Zentral ist für SW!SS REHA ausserdem, dass im Falle einer Öffnung

der Landesgrenzen nach Abschluss der Pilotprojekte die Grenzöffnung

für alle Länder und ihre Institutionen dieselben Chancen für eine grenz-

überschreitende Versorgung bietet.

Nachdem in den vergangenen zwei Jahren beim ersten Pilotprojekt PULSUS (Basel) offenbar kein Erfolg feststellbar ist bzw. das Projekt keinem Be-

darf entspricht, erscheint es PULSUS als Zwängerei, die Projektdauer

zu verlängern und zugleich auch in der Ostschweiz ein neues, ähnli-

ches Projekt anlaufen zu lassen. Die vorgesehenen Änderungen sind

deshalb abzulehnen. Das Pilotprojekt Basel soll auf 31. Dezember

2009 befristet bleiben. Weiter ist davon abzusehen, in der Ostschweiz

ein ähnliches Projekt zu beginnen.

Änderung wird ausdrücklich begrüsst. santésuisse

Sie haben grundsätzlich nichts dagegen, wenn Projekte in Zusammen- SPO

arbeit mit dem Ausland durchgeführt werden. Aber es ergeben sich da-

durch Probleme, die in der Verordnung noch geregelt werden müssen.

1. PatientInnen dürfen von den Krankenkassen nicht gezwungen

werden, sich im Ausland therapieren zu müssen. Vor allem bei

der Rehabilitation sind uns solche Fälle bekannt.

2. Der Gerichtsstand, besonders bei Sorgfaltspflichtverletzungen,

ist nicht definiert. Es ist schon schwierig genug die Rechte der

PatientInnen in der Schweiz geltend zu machen. Um vieles

schwieriger wird es, wenn eine nicht lege artis durchgeführte

Behandlung im Ausland stattfand.

3. Wer muss die Repatriierungskosten übernehmen, wenn eine

Patientin/ein Patient im Ausland stirbt?

Viele Probleme im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit mit den

Nachbarländern sind noch nicht gelöst.

Art. 52a

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs

Die Ergänzung durch diesen Artikel und somit die Gleichbehandlung BE renvoi von Physio- und Ergotherapie ist sinnvoll und richtig. CDS Aus Sicht der EDU-CH besteht hier eine Gefahr der unerwünschten EDU / UDF Mengenausweitung und Kostenexplosion im Bereich Physiotherapie.

Die EDU-CH fordert hier eine strikte Beschränkung auf lediglich vom

Arzt verordnete Physiotherapien, welche in einem direkten Zusammen-

hang mit dem Heilungs- und Genesungsprozess stehen.